Full text: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

66 
Das Gefühl von der Existenz eines praktischen Völkcrrechts - lobens wurde in allen Regionen lebendig . Nur die sehaft Hess auf ihr Anerkenntnis des Positiven durch ein System warten und behielt vorherrschend bis weit Uber die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus ihren abstracten rakter , besonders ausserhalb Deutschlands . Ja dio schwachen Versuche der positiven Völkerrechtswissenschaft nach Rachel aus dein 17 . Jahrhunderte , welche wir 7 beleuchtet haben , geriethen in der ersten Hälfte des 18 . Jahrhunderts fast in Vergessenheit . Die Anhänger des Thomasius mit ihrer rechtlichen Knechtung des Völkerrechts blieben siegreich und wurden gegen die Mitte des Jahrhunderts nicht etwa von der positiven Wissenschaft , die sich nur sehr schwach erhob , sondern vielmehr von einer neuen Erhebung der abstracten ( philosophischen ) Doctrin des Völkerrechts durch Wolff wunden , und die WollTschen Ansichten haben durch Vat - tel's Paraphrase bis in die neueste Zeit , wiederum vor - nUmlich ausserhalb Deutschlands , eine grosse Autorität in Theorie und Praxis zu behaupten vermocht . 
§ . 9 . Neue Erhebung der abstracten Völkerrechtswissenschaft 
durch Wolff . * ) 
Die Wissenschaft des Völkerrechts behielt auch im 18 . Jahrhundert den innersten Drang , vorzugsweise als eine philosophische aufzutreten . Selbst nach der glücklichen OfTen - 
♦ ) Falschlich schreiben Omptcda , der § . 93 WollT weitläufig handelt , Wheaton , Saalfeld , Schmelzing , Marlens , Opponheim » Wolf« . Christian Freiherr von Wolff , geb . zu Breslau 1679 , Prof . zu Marburg und Halle , starb als Kanzler der Universität Halle <754 ; schrieb sam als Ergänzung seines Jus naturae ( 8Bde . in 4 . ) sein Jus gentium methodo scientifica pertractatum , in quo jus rjent . naturale ab eo quod voluntarii , pactitii et consuetudinarii est , accurate distingui - tur . <749 . Davon ein Auszuginstitutiones juris nat . et gentium . 4 754 . Auch deutsch und französisch . Wheaton I . p . 229 nennt fälschlich dasjusgen - íiuro Wolffs un abrégé de son grand ouvrage ( niimlich des jus naturae ) , da vielmehr dio institutions jur . uat . et gent , so bezeichnet werden mögen . Auch hat das jus nat . nur 8 Bando , nicht neun , wie Wheaton sagt , und ist 1740 — 48 ( nicht 43 ) erschienen , cf . Miruss § . 50 .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.