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der Analogien etc . Und nun besonders in den ersten Zeiten def noch allzusehr entstellten Praxis des neuen Völkerrechts , selbst noch im 17 . Jahrhundert !
Demnach hat das Völkerrecht seine hauptsächlichste Quelle in speciellen und partikularen Völkervcrträgen und im Partikularherkommen . Daraus ist durch eine schwierige , rein wissenschaftliche Thätigkeit die Doctrin des positiven Völkerrechts zu finden . Sie ist viel mehr als irgend eine dere positive Wissenschaft * ) auf Abstractionen , auf meinen Sätzen auferbaut , zwar ohne dass ihr das positive Element fehlte , aber sie ist denn doch viel mehr , als in anderen Zweigen der positiven Wissenschaft dies der Fall ist , verwandt mit der philosophischen Doctrin des Völkerrechts . Darum ¡stein Verschmelzen beider Disciplinen leichter erklärlich , eher zu entschuldigen , freilich nicht zu rechtfertigen . Denn eine senschaftliche Scheidung beider Sphären ist eben so wendig als möglich .
g . 4 . Albcricus Geniiiis . * * )
Wir nennen diesen Schriftsteller noch vor Grotius , weil wir , in Uebereinstimmung mit Wheaton und Lampredi , ihn für die unmittelbare Grundlage des Grotius halten . Dies gen die ganz ähnlichen Ideen und Meinungen beider ; dies beweist noch ganz besonders die formelle Uebereinstimmung seines Werkes de jure belli mit dem des Grotius de jure belli ac pads , besonders schon in den Kapiteltiteln des ersten und dritten Buches , vorzugsweise aber , wie wir bemerkt zu ben glauben , auch aus der grossen Uebereinstimmung der Planlegung und Begründung ihrer Werke hier in den mena , bei Gentiiis im ersten Kapitel des ersten Buches . Uebri - gens gesteht Grotius die Benutzung des Gentiiis einigermaassen
* ) Selbst die sogenannte deutsche Privatrechtswissenschaft nicht ausgenommen .
* * ) Geboren 4 551 in der Mark Ancona , floh wegen seiner stantischen licligionsansichten nach England und starb als Professor zu Oxford 1611 ; schrieb besonders 4 ) de legationibus 1585 und öfter 2 ) de jure belli 1588 und öfter 3 ) de justifia bellica 1590 .