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im Verlaufe der weltgeschichtlichen Enlwickelung jedes Volk zu seinem Rechte komme . Es offenbart die Weltgeschichte , dass jedes Volk auch im Kriege wahrhaft im Stande gewesen ist , das in seinem innersten Wesen beruhende Recht zusetzen und zwar selbst das schwächste , kleinste gegen das mächtigste , grüsstc . So vermochten die Griechen gegen die Perser , die Germanen gegen die Römer , die Christen gegen die Heiden ihr gutes Recht durch die Zufälligkeiten des Kriegs hindurch und gerade durch das Rechtsmittel des Krieges zur siegreichen Geltung zu bringen . Wer den Krieg als ein nationales Rechtsmittel nicht anerkennt , der muss Uberhaupt an einem Plane , an einer göttlichen FUgung in der schen Enlwickelung des internationalen Lebens verzweifeln . Die Weltgeschichte entwickelt sich vornümlich als eine geschichte . Wer aber im Stande ist , den Krieg als das letzte und iiusserste Rechtsmittel für Völkerstreitigkeiten zu ten , dem erscheint die Weltgeschichte als das Weltgericht , als die wahre Entscheidung von Völkerstreitigkeiten .
Berichtigungen .
Seile 4 9 , Zeile 25 lies Fremdenrecht statt Fremdrecht . — Bogen 4 1 . mehrmals Materien st . Materieen . — S . 52 , Z . 10 I . einer st . eines . — S . 77 , Z . H 1 . Anhang st . Anfang . — S . 137 , Z . 9 1 . Lehrbuch st . Jahrbuch . — S . 214 , Z . 25 1 . 10 st . 18 . — S . 216 , Z . 35 1 . richtigen st . richterlichen . — S . 233 , Z . 27 1 . des Vülkerrechtslobcns st . der Völker - rechtswissenschaft .
Druck von Breilkopf und Härtel in Leipzig .