Full text: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

Endlich ist nodi auszusetzen , class kein vorbereitender sogenannter allgemeiner Theil aufgestellt ist , in welchem dir Subjecle , Objecte und Rechtsgeschäfte sowie Facta " ) im All— gemeinen abgehandelt werden , um dann auf Grundlage ser Voraussetzungen die Rechtsverhältnisse seihst aufzustellen . Hier wäre auch vielleicht schon vom Erwerbe und vom Verluste der internationalen Rechte zu sprechen " ) . 
Dies scheinen uns die Vorzüge und die . Mängel der Mar - tens'schen Systematik des Völkerrechts zu sein . Ks bleibt nun nur noch Übrig unsere im Verlaufe der Kritik der nen S\ steine bereits gegebenen Andeutungen Uber die forderungen , welche an eine Systematik des Völkerrechts nach dem heutigen Standpunkte der Doctrin zu stellen sein dürften , weiter auszuführen und eine systematische derung des Völkerrechts selbst zu versuchen . 
¡5 it . Versuch einer wissenschaftlichen Systematik des Völkerrecht , - . 
Da wir im Folgenden auf die eigentlichen Details nicht eingehen werden , so mag man diese Systematik immerhin mit einem gewissen Rechte auch als die des philosophischen Völkerrechts bezeichnen , da sie sich vorzugsweise auf das positive beziehen soll . 
Vor Allem scheint es uns nothwendig , in einer » IC icit ung« auf historischem und auf speculativem Wege die Existenz , die allgemeine Natur , die obersten Principien , das Gültigkeilsgebiet , die Quellen , die Literatur , die senschaften des Völkerrechts darzulegen , um somit ein dament für das nachfolgende System zu gewinnen * * * ) . Die 
* ) Dieser Ausdruck wird in § . 9 zur Genüge sich erklären . 
* ♦ ) Siehe das obige Schema . Martens spricht unter Kuhrik A in der Darstellung der Rechtsverhältnisse selbst vom Erwerbe und unter D ( Schluss des Ganzen ) vom Vorlust der Rechte . 
* * * ) Die meisten Systematikergeben eine solche Einleitung , doch ohne duss der Gesichtspunkt , in derselben die Fundamente des Systems aufzustellen , so vorherrschend wäre als es nöthig erscheint . Besonders wird meist die historische oder auch die philosophische Begründung des Völkerrechts vernachlässigt .
	        
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