KAPITEL III .
Die Quellen und die Wissenschaft des Völkerrechts .
Das menschliche Leben wird erfüllt und getragen von göttlichen Ideen , deren Realisirung die Menschen durch stige I hiltigkeit anzustreben haben . Eine dieser grossen Ideen ist die des Utechts . Sie ist das belebende Element und der innerste Trieb für alle Geni ein thttligkeit der Menschen , für alle Social Verhältnisse in allen Graden und Dimensionen des privaten wie des öffentlichen Lebens ( Familie , Nation ) . Das Recht ist die Norm und die Ordnung für das menschliche G e me i Illeben . — Der letzte Grund des Rechts wie haupt alles Lebens ist dann in der absoluten Persönlichkeit Gottes zu suchen und es erscheint demnach als eine göttliche Ordnung , als etwas Höheres Über den Menschen . * ) Den zweiten und abgeleiteten Grund seines Bestehens hat . aber das Recht in der menschlichen Thütigkeit und erscheint nach als eine Ordnung menschlicher Freiheit . * * )
Demnach ist es allerdings wahr , jedoch für die phische Auffassung nur relativ , dass das Recht seinen inner -
» ) Menschen uls Creatureu Gottes , also nach der menschlichen Creatürlichkeit .
* * ) Vermöge der freien Geistigkeit und Persönlichkeit des Menschen . Der Mensch ist aber nur eino von Gott geschaffene Persönlichkeit , also nichts absolut Freies , Geistiges , Selbstursächliches , sondern nur relativ . Freiheit und Nothwendigkeit ( nicht logische , sondern der liche Wille , die göttliche Ordnung ) durchdringen das menschliche Leben .