grUndung und Erörterung des praktischen Rechtsstoffes gesehen werden kann . Es sind diese Leistungen trotz aller ihrer Mannigfaltigkeit noch zu keiner Klarheit llber Zweck , Ziel , Art , Umfang und . Methode dieser neuen principiellen Bearbeitung des Volkerrechts , viel weniger zu einem gewissen Abschlüsse und zu einer gewissen Vollendung gekommen . Indessen sind erstlich diese Versuche eben als Versuche einer neuen und höheren Richtung der Völkerrechts Wissenschaft von vornherein sehr schätzbar , selbst in diesen ersten dien der Entw ickclung , und dann ist ein gradueller , wenn auch langsamer Fortschritt durch die einzelnen Arbeiten durch unverkennbar . Besonders sind die neuesten Arbeiten der Art ( nach 1840 ) von ungleich grösserem Werthe als die früheren .
Wir glauben aber hauptsachlich zwei Abschnitte in ser neueren Entwicklung der positiven Völkerrechtstheorie unterscheiden und mit Bestimmtheit aus einander halten zu müssen , nämlich : 1 ) die Bearbeitungen des positiven kerrechts auf Grundlage subject i ver Rechtsanschauungen , oder die sogenannte reflectirte oder geistreiche matik * ) ; diese datirt etwa vom Jahr I8¿0 ; und 2 ) die sten Versuche einer principiellen Darstellung des positiven Völkerrechts auf Grundlage objectiver Rechtsansichten , oder die sogenannte philosophische Systematik des tiven Völkerrechts ; diese datirt etwa vom Jahre 1840 .
§ . 19 . Neuere Rearbeitunpen des positiven Völkerrechts auf lage subject iv - reclitsphilosophischcr Anschauungen . Reflectirte oder geistreiche Systematik ( 1820 ) .
Dieselben stehen alle mehr oder weniger auf dem Hoden der Kant'sehen RechlsaufTassAing und concentriren sich um das Jahr 1820 , wo etwa K 1 il b e r , S c h m e 1 z i n g und P ö - Ui - s - die möglichste Vollendung dieser Richtung repräsent iren , während von den Übrigen Autoren die früheren als Vorläufer ( Sc h ni ¡i I z ) und die späteren als Ausläufer ( S a a 1 fe I d 1833 ) dieser Schule zu betrachten sind .
* ) Leider wissen wir keinen besseren Namen .