Full text: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

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Pflichten der Individuen auf die der Staaten angewandt . bei schwimmt Uber dem Ganzen noch eine theologische Arche , um etwa die im Naturstande absoluter Freiheit lebenden ten in ein geordnetes Rechtsleben zu stecken . Auch wird nach Grotius und I'ufendorf den Untersuchungen Locke's Uber das Recht geradezu der Siegespreis , in beschrankt lischer Weise ertheilt . Seil ihm sei nach Form und Inhalt eine bessere , klarere , concinnerò Wissenschaft , ders des Natur - und Völkerrechts , erst möglich geworden , und an ihn muss man sich natürlich halten , um das beste zu liefern . Wheaton schliesst , wie es wenigstens den Anschein hat , mit dieses Autors Ansichten vom Völkerrechte , von denen er nur bedauert , dass sie nicht in einem von tosh selbst versprochenen grösseren Systeme ausgeführt seien , die wissenschaftlichen Bearbeitungen des nalen Hechts aller Zeiten ab . Er stellt ihn an das Ende der Literatur der letzten Periode und bezeichnet seine Theorie als die einzige classische seit Vattcl , wenn sie auch eben leider nicht zu einem vollständigen Ganzen verarbeitet ware . * ) 
g . 18 . Prin ci pioli o Bearbeitung des positiven Völkerrechts . 
lieber den Begriff einer solchen principiellen Erhebung der positiven Völkcrrechlswissenschaft haben wir uns oben ( S I ; 5 ) schon ausgesprochen . DiepositivcDoctrin licssallerdings lange auf sich warten , che sie die von der Philosophie deuteten Postulate zu erfüllen , die von der Philosophie rungenen Besultate bei der Darstelluug des positiven Stoffes zu benutzen unternahm . Kant und Fichte hatten bereits an die zwanzig Jahre ihre Ideen über das Völkerrecht publicirt und zahlreiche Anhänger gefunden . die mehr oder weniger 
* ) Wheaton II . p . 393 . Nous avons remarqué qu'aucun des cities qui ont truite des institutes du droit des gens depuis Vattcl ne mérite la reputation de classique . Le nom de Mackintosh pourrait bien faire exception à cette remarque , s'il avait complété le magnifique plan d'un cours d'enseignement du droit de la nature et des gens qu'il a trace dans un discours public prononcé en 1797 etc .
	        
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