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piellen ErgrUndung des Volkerrechts wird durch seine reichen Bemerkungen kein Vorschub gethan . Hegel scheint uns sogar im Ganzen mit seiner völkerrechtlichen Theorie noch auf dem Fichte'schen Standpunkte zu stehen , den er doch in anderen Gebieten , wenigstens scheinbar , durch den Zauber seiner Dialectik , Uberwunden hat . Die SelbststUn - digkeit der einzelnen Staaten und deren seitige AnerJuuinjiiig ist ihm der höchste Grundsatz des Völkerrechts . Die internationale Gemeinschaft wird als etwas Willkürliches betrachtet * ) . Namentlich wird die Kant' - sche Vorstellung eines , jeden Völkerstreit schlichtenden tenbundes verworfen , weil sie die Einstimmung der Staaten voraussetze und diese auf dem besonderen souverai - nen Willen beruhe , mithin zufiillig sei . Damit stimmt allerdings zusammen , wenn Hegel das eigene Wohl des Staats ftlr das höchste Gesetz im VcrhUltniss des einen StäiT - tes zum anderen erklärt und daraus auch die Gültigkeit der Tractaten gefolgert wissen will * * ) . — Dass mit diesen SUtzen einseitig nur ein subjectives l'rincip ftlr das Völkerrecht setzt werde , ist klar . Schon Kant steht hier höher , nur dass er seine Gedanken nicht methodisch entwickelte . — lieber die Intervention und ihr Recht spricht Hegel zweideutig . Uebrigens stellt er verzweifelter Weise , doch consequent dem
• ) Vergi . Kahle , Darstellung und Kritik der llcgcl'schen philosophie ( Berlin . 1845 ) p . 104 . 5 , welcher zugleich not . 3t5 sehr gut die Inconsequenzon llegel's in dieser , dessen sonstigen Ansichten und besonders dessen eigener berühmter Methode widersprechenden rechtlichen Entwickelung nachweist . Nach llegel's Methode , sagt Kahle , war der Staat zuerst im Allgemeinen und Abstractcn , d . h . der Staat - an - sich zu betrachten ( abstractes Moment Hegel's ) ; sodann mussto das Verhältniss der mehreren für sich sein wollenden Staaten zu ander als Stufe derResonderung gelten ( diabetisches Moment ) ; aus der Negation des in diesem Verhältnisse liegenden Negativen und aus dem positiven Umfassen aller einzelnen Staaten - Glieder zu einer an und für sich seienden Einheit musste sich alsdann drittens die Notwendigkeit Eines Volker - Staates oder Bundes , nicht aber die einer Völker - Oese h ich te ( als drittes , sp ecu la ti ves Moment ) ergeben . In dieser Völkergeschichte verliert sich die Hegel'sche Entwickelung desVöl - kechts wicdorRheinimSande .
• * ) Vergi . Kahle l . c . not 316 p . 105 .