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Die absolute Unmöglichkeit eines ungerechten Richterspruches des Völkerbundes sei allerdings nicht na c h - zuweisen , so wenig wie im Staatsrechte die absolute möglichkeit eines ungerechten Richterspruches des melten Volkes . Daran sei Schuld , dass die reine Vernunft nicht in Person auf Erden erscheine .
Eine Folge der mehr und mehr wachsenden Verbreitung des Rundes sei »der ewige Fri e de , d asjii n 7 . i g r - xcg h t - mässige VerhUltniss der Staaten , « indem ja der Krieg , wenn er von Staaten , die Richter in ihrer eigenen Sache sind , geführt wird , eben so leicht das Unrecht siegend machen kann als das Recht , oder wenn er auch unter Leitung eines gerechten Völkerbundes steht , doch nur Mittel zum letzten Zwecke , zur Erhaltung des Friedens , keineswegs aber der letzte Zweck selbst ist . — Durch dieses Postulat des ewigen Friedens wird im Grunde die ganze vorhergehende künstliche Deduction des Völkerrechts von Fichte selbst der Uber den Haufen geworfen . -
Endlich das WcltbUrgerrecht habe nur noch eine einzige Rechtsfrage zu beantworten . »Wenn niimlich ein Fremder , der von keinem verbündeten Staate weder sendet , noch durch einen Vertrag mit einem solchen tigt ist , das Staatsgebiet betritt , was ist dann Rechtens ? « ( § . 21 ) . Obgleich , lieisst es hierüber § . 22 , »alle positiven Rechte , die Rechteauf etwas , sich aufeinen Vertrag gründen , « so habe doch ein solcher Fremder das ursprüngliche recht , das allen Rechtsvertragen vorausgeht und allein sie möglich macht : »das Recht auf die Voraussetzung , dass wir mit ihm durch Vortrüge in ein ches Verhültniss kommen können . « Dies sei das eigentliche Menschenrecht . Desswcgen dllrfe dieser Fremde unser Staatsgebiet betreten . Nehmen wir seine Antrüge nicht an , so muss er wieder über die Grenze . In etwanigen verhältnissen mit uns sei derselbe einzig unseren ten unterworfen ( § , 24 ) . — Ein solches Weltbürgerrecht ist ain Ende nichts als ein untergeordneter Thcil des nalen Privatrechts .
Fichte's extreme Ansichten vom Rechte haben Uberhaupt