K A P I T E L I .
Einleitung .
Das wissenschaftliche Studium des Völkerrechts hat zwar in diesem Jahrhundert mancherlei tüchtige Pfleger gehabt , «aber seit dem Werke KlUber's ( 4820 ) war doch bis 1840 , also in cincìn Zeiträume von zwanzig Jahren , nichts eigentlich Hedeutendes , vorzüglich nichts Neues und Fundamentales für die Wissenschaft des Völkerrechtes zu Tage gefördert . Erst mit dem Erscheinen des bis jetzt wie es uns scheinen will wohl nicht genug gewürdigten Werkes des Herrn von gern : , , Kritik des Völkerrechts . Mit praktischer Anwendung auf unsere Zeit " ( Leipzig Í840 ) dürfte eine noue Epoche der völkerrechtlichen Studien angebrochen sein . Nicht nur ist seit diesem Werke die völkerrechtliche Literatur überhaupt eine recht reichhaltige geworden , sondern es ist nach unserer Ansicht ein wahrhaft wissenschaftlicher Fortschritt gemacht odor wenn dies vielleicht zu stark sein sollte , wenigstens doch der lebhafteste Drang erweckt , einen solchen Fortschritt auf dem Gebiete der Völkerrechtswissenschaft zu thun . Es scheint sich wirklich Alles zu vereinigen , um ein solches neues dium des internationalen Ucchtsstudiums herbeizuführen .
Fur's Erste—und dies ist allemal ein gutes Zeichen — sucht man durch Sammlung des internationalen Rechtsstoffos , wie
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