Full text: Kritik Des Völkerrechts Nach Dem Jetzigen Standpunkte Der Wissenschaft

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zwischen In - und Ausland . Nur das Christonthum wird richtig als eine weltbürgerliche Religion bezeichnet . 
Es ist wohl nicht zu hart , wenn wir diese Zachariü'sche Arbeit als eine geistreiche Verflachung der Kant'schen ansicht bezeichnen * ) . In diesem letzten Versuche der tianer , das Völkerrecht philosophisch zu begreifen und zustellen , scheint sich die Unmöglichkeit , auf Grundlage Kant's eine Philosophie des Völkerrechts nach der Intelligenz der jetzigen Zeit noch zu schaffen , genügend a posteriori zeigt zu haben ; a priori folgt sie aus der Unbestimmtheit der Kant'schen Principien . 
§ . 15 . Philosophie des Völkerrechts auf Grundlage der Fichte' sehen RechtsaufTassung . 
Wenn das Hauptverdienst Kant's in der freilich sehr unbestimmten Anerkennung der beiden Principien des Völkerrechtslebens , der Staatsfreiheit und des eins besteht , so ist der weitere Fortschritt der Auffassung in der entschiedenen Geltendmachung des einen pes der Staatsunabhüngigkeit bei EjjJUe zu suchen . 
Der berühmte Philosoph Johann Gottlieb Fichte * ) wandte die abstracten Satze des subjectiven Idealismus seines philosophischen Systèmes auch auf das Recht an und construirte mit starrer Consequenz aus dem Principe seines »Selbstbewusstseins , seiner Vernunft , seines Ich« ein stem des natürlichen Rechtes . Nach der Fichte'schen 
* ) Mohl l . c . drückt sich so bestimmt über Zachariä nicht aus , indessen können wir ihn für unsere Meinung im Ganzen als Autorität anführen . 
* • ) Fichte ist geb . <9 . Mai 1762 zu Rammenau in der Oberlausitz , gest . 27 . Januar 1814 . Professor zu Jena und Berlin . Seine Ansichten über Völkerrecht hat er besonders niedergelegt in : • Grundlage des Na - turrechts nach Principien der Wissenschaitslchre ( 8 Thle . 4796 . 97 ) « und zwar im zweiten , das sogenannte angewandte Naturrecht delnden Thcile als • zweiten Anhang des Naturrechts , • also mehr gentlich unter dem Titel : »Grundriss des Völker - und bürgerrechts - p . 2 * 7 — 269 . Den ersten Anhang zum Naturrechte bildet bei Fichte das Familienrecht .
	        
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