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sieht . Indessen ist doch dieser ganze philosophische Anstrich des Werkes nur als eine zufällige Zuthat zu dem sonst in jeder Beziehung als ein wahrhaft positives System auftretenden Werke zu betrachten . Das Bestreben Günthers , welches allerdings unverkennbar ist , die philosophischen Elemente zu einem bessern Ausbau seines Systems zu verwenden , musste bei der Schwache der damaligen philosophischen Völ - kcrrechtsdisciplin in der Weise in den Hintergrund treten , wie es bei Günther wirklich der Fall ist . Es wird aber der tive Stoir in einer solchen Beichhaltigkeit , mit solcher sicht , mit einem so gewissenhaften unmittelbaren Eingehen in die Quellen , mit so gründlicher Beurthcilung der wahren Natur der Verhältnisse , wozu er an der Hand seiner sophischen Grundlage gelangt , mit so glücklicher Benutzung der bis dahin erschienenen völkerrechtlichen Literatur in dem Werke dargelegt , dass man es für das vollständigste stem des positiven Völkerrechts halten muss . Freilich ist leider nur das Friedensrecht und auch dieses noch nicht ganz in dieser umfangreichen Weise abgehandelt , und dann sind doch sehr viele positive Materien , die in diesem Werke noch als gültige und praktische erscheinen , durch die grossartige geschichtliche Entwicklung der letzten fünfzig Jahre in der GUnther'schen Darstellung völlig unpraktisch geworden . — Zugleich bemüht sich dieser Autor , die Materien lich zu ordnen und in einem gewissen systematischen menhange vorzutragen . Ersucht die positiven Facta in ihrem Geiste zu erfassen und auf ein System von juridischen sätzen zurückzuführen . Indessen scheint uns sein System noch willkürlich genug . Die Bearbeitung des ganzen rechts sollte nach folgenden Abtheilungen geschehen : 1 ) dens - , 2 ) Kriegs - , 3 ) Gesandtschaftsrecht , 4 ) von den kerverträgen , 5 ) von dein Völkerrechtsceremoniel , G ) von der Völkerrechtspraxis . * ) Nur das , was er Friedensrecht nennt , ist aber abgehandelt und zwar , wenn auch nicht principie ! ! systematisch , so doch übersichtlich genug .
* ) Siehe ilic Vororinncrung zu Tbl . I . Uebrigens ist die Systematik in dem oben genannten Grundrisse etwas anders , und Günther gesteht selbst , dass er seine Ansichten geändert habe .