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§ . 11 . l'ebergänge zu einer höheren Auffassung der positiven rechts Wissenschaft .
Ks ist in der That kein Gegensatz . zwischen der positiven und philosophischen Völkerrechts Wissenschaft , sondern nur ein Unterschied , und trotz dieses letzteren ein laufen in vielen Punkten . Beide haben sich gegenseitig zu stlltzen und zu tragen . Die philosophische Doctrin hat von der positiven den innersten Kern des Materials zu empfangen , chen diese durch historische Forschung errungen hat ; die sitive Wissenschaft hat von der philosophischen die leitenden Grundsätze , die Form und die Methode zu entlehnen , um ein wahrhaft wissenschaftliches System des positiven Stoffes liefern zu können . Eine solche nothwendigeWechselwirkung zwischen beiden Disciplinen wurde denn auch bald ftlr das Völkerrecht anerkannt . Schon zu derselben Zeit , wo J . J . Moser als reiner Positivist die positivo Völkerrechts Wissenschaft aufzuerbauen begann , wurden in dieser Beziehung Versuche gemacht , die positive Doctrin durch die philosophische zu ergHnzen .
Wir rechnen dahin schon Cornelius van Bvnkers - lioek , * ) einen Hollander . * * ) Er steht allerdings mit seinen zahlreichen völkerrechtlichen Schriften durchaus auf positiver Grundlage , aber er verarbeitet den positiven Stoff mit Hülfe philosophischer Elemente , die er zum Ausbau der Materien wesentlich verwendet . Allerdings ist dabei noch nicht an eine organische Verbindung beider Elemente zu einer principiellen Darlegung des Positiven zu denken . Aber es ist doch schon
* ) Andrer Meinung ist Heilter p . 21 , der ihn mit Moser zur • ction der reinen Positivisten , den Männern des Herkommens , der schichte und der Praxis « stellt .
* ♦ ) Einer der berühmtesten Rechtsgelehrten . Geb . 1663 zu burg , seit 1703 Mitglied , später Präsident des hohen Raths von Holland . Er starb <743 . cf . Ompteda ( § . 4 50 ) , der seine hierher gehörigen Werke nicht vollstündig anfuhrt , auch von Kamplz nicht ergänzt ist . Schon besser ist Wheaton I . 244 ÍT . , der viele Details über dieses Autors Leben beibringt .
r . Kaltenborn , Kritik d . Völkerrechts . -