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véritables intérêts . Er erkennt so wenig die wahren pien des Völkerrechts , dass er von einem Völkerrechte der Irokesen reden kann * ) , obgleich er , sich gleichsam bessernd , hinzufügt : Le mal est que ce droit ( les gens n'est pas fondé sur de vrais principes .
S - 10 . N'eue Begründung der positiven Völkerrechts Wissenschaft mit J . J . Moser . Die abstráete n l'ositi visten .
Neben der im vorigen § . geschilderten Richtung erhob sich , wenigstens seit dem vierten Decennium des IS . hunderts , allmälig die positive Wissenschaft des Völkerrechts mit einer wahrhaft entwickelungsfiihigen Anlage , so dass sie , zwar anfangs von den abstracten Theorien völlig verdunkelt und in den Hintergrund gedrängt , gegen das Ende des hunderts in einem Glänze strahlte , vor welchem die hohlen Doctrinen der philosophischen Schule erblassen mussten . Zu Ende des 18 . Seculums war auf dem Gebiete der schaft die positive , die historische Ansicht endlich die schende geworden . In der Praxis erhielt sich allerdings die Geltung der andern Richtung , besonders durch Vattel , wie oben gezeigt wurde , noch \ ici länger .
Iis vermochte sich aber diese positive Völkcrrechtswis - senschaft um so glücklicher zu . erheben , da nun durch die genannten Sammelwerke der historische StolT . das wirkliche und einzige Material dieser Wissenschaft , der theoretischen Bearbeitung vollständig und klar vorlag .
Anfangs trat diese historische Doetrin in directcn satz zur philosophischen Schule . Sie hatte dazu ein Recht , so lange diese noch nicht eine geschichtsphilosophische sein zu müssen begriff . Später verschwand dieser Streit schen beiden Richtungen der Wissenschaft mehr und mehr , hielt sich indessen das ganze Jahrhundert hindurch und hörte zu Ende desselben eigentlich nur deshalb auf , weil die alten philosophischen Schulen , die ihre Theorien auf das Recht und auf das Völkerrecht insbesondere angewandt hatten , im
" ) cf . Esprit des lois . tiv . I . chap . 3 und W'hoaton I . 243 , der einige wichtige Stellen ausschreibt .