Full text: Lubeckische Chronick/ Das ist/ Alle vornembste Geschicht vnd Hendel/ so sich in der Kayserlichen ReichsStadt Lubeck/ von zeit jhrer ersten erbawung zugetragen

285 Lubtcklscher Mronick Anhang . 284 
Spern / rüstung vnd Byte . Damustejh - Hochgebornm Fürsten Herßog» Heinrichs 
ncn vcr Rahe vnd die so die theilung vberg« vnd Heryog Iohans vnser Söhnen Stadt 
ben / vndmusten ihn aus dm Schloffen lasen . Wißmar / vmb der vorgerürtm gewalt vnd 
Hette das n , t geschehen / so woltm sie M - Io - vnrechts willen I ausgesandt / vnd mennigli - 
han Wcrckman aus dem Fmster geworfen chm vnd verderblichm schadm / die vnser vnd 
habm / darumb daßer der Bukger wort hatte vnftrer Erbm Sohn Stadt Wißmar vnd 
halten / vnd das rechte vrtheil / das gegm jhrm Einwohnern geschehen was / vnd ohne 
Hamburg geben ward / beschirmede ( Ul Auch zweifel geschehen wcre / wann sie sich nach foU 
wuster . siewol / daß er dmaltm Rahtbefchin chenKöniglichmBottenvnd Brisen nitge - 
Mete / vnd behülsiich was / wo er kondte vnd richtet hrtte / vnddaßWir mitderhülfGok , 
mochte . Auch spai t< er da nichts an / w ? der tcs / diesen verderblichen schadm vnd vnfridm 
g'lt oder gut / noch sei» eigen tcbm . V id abkthrcn / vr ! d alle schellmg vnd vnwlllcnzwi - 
hattcoaszuzeben / sowe»endawvlm . hrftom . schen b yden gerührtmParthty« gewesen / 
mer itut tod dtlben / dieuuchden a . ten He rn mtt mtwirekung des gebers Öw fridens / ver» 
gann günstig vnd tröstlich w^rm . su ? immögm : So haben Wir nach 
Da Hamburg auskom nen ^ , r / do l . fer rahr uns * v d vnfmr eheqmanrm Söhne 
vf der gössen m't einem langen Messer / vnd treuwen Rcht^geuerm / vnd mtt hüls ihres 
trouwete vnd fiel dm frommen itutcn m ihre wnssm Rahts d ? r chrliche Stadte / iubcck / 
anlwort / das doch niemand k<agm mochte Hamburg / Stralesundyndiunenburgk / dic 
oder dorfce . Werdageklaat hctte / der hette wir dazu gebetten haben / vnd sunterlichderen 
kcin recht vberkommm . Dann das meinste voniud<ck die zu den vorgeschriebenen Kö< 
theil ves Rahtv vnd der 60 . bcschirn - ete ihn / »»glichen Bolen vnd Brisen ve» folgere bey 
daß sie die Bürger vormitt»lst ihme vrdcr» schw . rer Peen von vnserm gnedigsten Herm 
halten mochten . Dar schla sie tic mork zu . den Römischen König gesandt waren / nach 
^ ^cv r jnhalt derselben Bris / daß sie höchlichen mit 
bekümmert / Gott dem allmechtigen zu lob / 
Bantschouwen / vnd Hcrr v " serm allcrgmdigsten Herrn dm Römi - 
Heinrich von Jvtm tc schen König Ehrbenent zu Ehren / vnd Vn - 
^ r " * 0 ■■ " ser vnd Vn erer Sohnrn / der Stadt Wiß - 
Indem ? ? amen des Herrn / Amen . Vf mar / vnd ihrer Einwohner / vnser lieben vn - 
vcrr Bät . daß die ding / die in der z»ügeschchcn / mit vcr - derthaner^ - zu nuy / frommen vnd btstetnuss 
schowe» lauffder zeit nit kommcn m Vergessenheit / se dae devedujksmigm / den deralteÄahtzu 
nch vo» " ' So hat die fürsichtige sorgfcltigkttt gefun - W ßmarn he'ss . t / vnd - Lulke Bantschow 
den / daß man die ding / soviel d , < mcrcklicher vnd Iehannes fem Bruder / vnd diefreunde 
sind / inschriftbnngmvndmltbcfestcnWen HerrHcnnchovonHarmvoneimrfeiten / 
nun offcnbahr mißlich ist / was mercklicher / vnd diejenigen die der neuwe RahtzuW - ß - 
vnoroenlicher / mtformlicher vnd schcdlicher marnunheist - n / dieBurger / A . rpk vndeiw 
ding / tn ku' ycn vcrltttermzeittm / in Wiß - wohner der Stadt W«ßmar von der ander« 
Marl Gottcrbarme / geschehen sind mitman . seitten / vmb alle vorgerürte gewalt vnd vn - 
chcr Hand gewalt vnd vnrecht / die an dmehr - recht / tey Vne / Vnser vnd Vnser Erben 
lichen Leuten / die der alte Ovaht der Stadt Söne raht geftyet haben / Also daß w , r fhf tfr 
W Margehtisen / vnd k>cson5er» an den Ehr . darin» , mechtlg seyn sollm / zu ehren / zu recht / 
lichen vnd wvitheoigen Männern / Herrn Jo . vnd zu aller müglichkeit / jtzunder mieqger . t 
han B - lNtschowm Bmgerm ister , vnd Jpcrr zu halten / was wir ihnen nach Raht ^>nser 
Henrich von Harem Rahtm - in / m vorig« vnd Vnftrer Söhne Rahtgeber / vnd der 
ztttm der Staöt Wißmar / von pcr Gemeind erbm Stett verscheidung absagen vnd abfa - 
daselbst gethan vnd beg - ngm si . idt / darumb gcn lasen' vnd h . 'bm vns gebetten / daß Wir 
es , n varm vnd kentlich . n anqst hangm ? »« / vnb Gottes willen damit bckümmern / vnd es 
daß die Stadt Wsßm - r zu vnvberwindlü gcncd'glich be - ehren wollen / Als Wir vnd 
chen schadm vnd gründlichemverderb muste Vnser R'ht können / daß es vor die Stadt 
kommcn ftyn 1 wan man mit der hülf Gottes Wißmar vnd ihre EmwoHner nun / f : ömbs 
darr it treuwlichm wer vorgew . fm . Vnd lich vnd bcd , enlich sev / daß welchs wir also 
Hirumb / Wir Catharina von Gottes Gna , gern zu Vns gmommen haben / vnd dancken 
dtN Heryoginn« zu M , ekclnburgk / Grasin ihnen / daß sie Vnsnres rechtens vnd aller 
zu Schwerin : e . Angesehenvnftrs allergne - müglichki - ithörmwöllen / Vndwir^^ollen 
digsten Herrn / Herrn Sigismund» Römi , Sie da auch nach rahtVns' rs vnd Vl - screr 
schen Königs ic . schwere vnd strenge Gcbott Söhnen Raht / mit der hülf Gottes 1 vnd der 
vnd Brife von feiner Königltchen Gnade / chrbmmtm thrlichen Städte ihnen bcsor - 
gegen den neuwen Raht / Burger vnd Ge , gen / das best . ? glimpsi'cbstc vnd redlichste wir 
memhttt vnd Einwohner Vnser vnd des konnm vnd wir vorwaren / vnd zuvor an . '»oa<
	        
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