Staatslebens allzeit was Rechtens . Was will aber , nach göttlichem Rathschluß , der Weltgeist unsers ters ? Er fordert unverkennbar einen wohlverfaßten und lebendig gegliederten Staat , der auf Gerechtigkeit sich stützt und das Gemeinwohl erzielt ; er verlangt Ge - sammtfreiheit der Staatsbürger unter dem Schutze der Gesetze . Wo die regelmäßige Theilnahme des Volks an der Verwaltung seiner gemeinschaftlichen Angelegen - heiten aufhört , da verliert es an Werth , an sittlichem Gehalt , an moralischer Energie , da tritt allmalig Gleichgültigkeit gegen den Nächsten und das allgemeine Wohl , Schwäche und Schlaffheit ein . Die verfassungs - mäßige Thätigkeit und Wirksamkeit dagegen giebt dem ganzen Gemeinwesen höheres Leben und regeren Geist , dem Einzelnen energischen Aufschwung in den Geschäft ten öffentlicher Verwaltung . Eine edle , freie Berfas - sung übt und bildet bürgerliche Tugend , gemeinnützige Kraft und männliche Tüchtigkeit ; sie ist eine eherne Schutzmauer der Rechte und der Eigenthümlichkeit des Volks .
Das Fortschreiten der Völker auf der Bahn der Menschlichkeit , die Civilisation , hat eine doppelte Seite , eine zwiefache Richtung : die Ausbildung des Jndivi - duums , und die EntWickelung der Gefammtheit , der Gesellschaft . Die Einzelbildung kann der gesellschaftli - chen vorauseilen , oder umgekehrt diese jener , je nach - dem die Natur des Landes , die Nationalität und der Gang der Geschichte es so mit sich bringt . In Frank - reich hat die sociale und politische Cultur einen hohen Grad erreicht , wahrend die individuelle so niedrig steht ,