III . Theits IV . Capi
Land - Recht .
i57
Das vierte Capittel .
Von dem alten Land - Recht .
^^s wird im alten Land - Buch srt . L angeführet , daß solches Ao . 1447 erst^ lich gegeben und angenomen worden , denn so lauten die Worte : Ann *
Domini tnillcßmo - , qtiadringcntcjimo quadragcfimo fcptimo feria fecund * in Vigilia Valentina , bo ward dar Hanb co Dichmarschen enrrechriglicken eine / des nachgefchrevenen Rechrens ewiqlick cohsldende / und darby ts blievende / umli Nettigkeit und Vesteniffe willen unses menen Landes to Dichmarschen / dar de ewige GVtt so bestanlick beholde / umme syner Gnade willen / Amen .
Dennoch ist solches keines weges zu verstehen , als wenn vor derselben Zeit kein bestandigLand - Recht gewesen , in den 250 Jahren von Ao . 1180 an zu nen : sondern die Meinung ist , daß solches damahls zuerst in eine richtigeForm ge - bracht und beschrieben worden . Und weil man durch lange Erfahrung nicht besser ordnen können , hat man es dem gantzen Lande mit allem Articuln und Olausuln vorgelesen , damit Niemand sich mit der Unwissenheit entschuldige» mögte , so auch von dem gantzen Lande angehöret und bestätiget worden ; doch mit dem Vorbehalt , wann inskünfftige andere und mehrere Sachen vorfalle« sollten , so darin ausdrücklich nicht entschieden und benennet , daß man die hinfuh - ro mit gleicher Landes Beliebnng schließen und hinzusetzen müchte . Den so finden wirnachhero hinzugethan die Verordnung von Lating deAo . i4f6 ; vmim>tt> geven Manne , de Ao . 1465 ; van Frede dor Hand dwingen , deAo . 1467 . Noch sind Ao . l 48c ) . 5 Articuln zugekomen , in folgenden Jahr sind 28 Art . zw - gesetzt , und auf den Sonnabend nach Martini Episcopi Ao . 1 ? 3 8 ist der letzte oder der 245ste Articu ! beliebet worden , wie solche zum theil anführet die ge - druckte Edition de Ao . 14 . 8 s , so unter dem Titul herausgekommen : Hier hejst an dat Land - Recht aver Dichmarschen , welckerupgenahmen is mitVull Wott der der Acht und Veertig und des gantzen Landes . Und was diesem fehlet , hat Ülieben petero ersetzet in der Edition so er Ao . 1539 drucken lassen unter dem Titul : Copia ut des Landes Bocke to Dichmarschen recht luvende und folgen - de van Articulto Articu ! , nah synem rechten Original lgedruckt . ( * )
S 2 Es
( * ) viele« iaad - RechNst " 0 1^9 durch eine Verordnung / so maa datLaad »Bock der Dilhnarscher gcncmitf tnticlca gemildert und da grossei vermehret uad geaadcrl .