Full text: Anton Viethens, Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinischen Cammer-Assessoris, Beschreibung und Geschichte des Landes Dithmarschen, oder Geographische, Politische und Historische Nachricht vom bemeldten Lande

m . Shells ra . Cap . 
inDithmarfchen . 
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dorss , andenOttwo noch jeho der Kirchspiels Krug , und beschlossen unter au - dern , Hart wicum i . wieder ins Land zu ruffen , uud des entleibten Graf Rein - holten Güter seiner vispolition zu überlassen , auch hinfuhro nichts ohne eine allgemeine Landes - Versammlung anzufangen . Und weil damahls von der gan - tzenD>thmarsiftl ) en Nation nur 48Familim vorhanden , so ward auch einvor allemahl beschlossen , daß aus jeder Familie derAelteste die andernM seine Unter - gebene , commandiren , auch solche acht und viertzig , in Geist - und weltlichen Rich - ter sevn solten . Wie aber nachhero das Land wieder Volckreicher geworden , so ist es dahin geändert , daß von denen Vornehmsten in den Kleinsten 2 , und in den Grösten 4 erwehlet worden . Jedoch zu Süden Meldorss , aus allen denStran - der Kirchspiel hat keiner nachher erwehlet werden können , weil sie es in deniKrie - ge vor Hemminastedr versehen , und daher leiden müssen , daß die Norder - Leute in der Appellation und Execution über sie zu gebieten gehabt ; doch , daß inBür - gerlich und peinlichen Sachen die Unter - Gerichte , wie in andern Kirchspielen , ihnen vorbehalten worden , und daß sie zur Heyde in der Versammlung des gantzen Landes mit alMiren dürften . 
Ausser diesen Acht uudVieryiqen sind im jedenKirchspiel noch 16 , die man de Sösteiner genennet , und darunter 2 Schlüter , gewesen , denen auch die chen - Güter als Diaconm zu venvalten und vorzustehen befohlen , wie solches aus dem Land - Buch de Ao . 1447 erhellet : Da unter dem Titul von des des Rechte und Reise , und ock von hilligen Güdern folgende Verordnung zu sin - den : Effte de Schlüter cöhgen na de hilligen Güder / schude en , dar U ) ed - derstall an / da bnvißlick were / so schall man em berern 90 Schill . Diese Sechszehn haben gemeiniglich alle Woche , das gantzeJahr durch , Gericht ge - halten , und so jemand eine Klage gehabt , ist er für dieselbe erschienen , und hat den zu citiren gedeihen , an dem er einige Ansprache zu haben vermeint , alsdemt ist einem unter ihnen , so dem Beklagten am nächsten gewohnet , auferleget , selbi - gen vorzuladen ; Wenn nun beyde Parcheyen erschienen , Klage und Antwort vorgebracht , haben sie nach Befinden der Sachen ein Unheil gesprochen : so aber jemand sich darin gravi« befunden , derselbe hat an das gantze Kirchspiel appelli . ren mögen . 
Noch sind in den kleinen 16 , und in den grösten Kirchspielen 24 Rerckneh . wende gewesen , die über Schulden gerichtet , und dieSachen , so intricat oder von grosser Wichtigkeit waren , für das gantze Kirchspiel gebracht , welche in all - gemeiner Kirchspiels Versammlung darübcrgesprochen und deciäiret , wiewohl einige der Meinung sind , daß diese Kercknehmende und die Sechszehner eineS gewesen . In den kleinsten Kirchspielen sind 2 , in den grossen aber 4 Schlüter , fcxecutores gewesen , . worunter auch die 5 Vsigre gerechnet worden . Diese 
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