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Alten Dithmarfcher Ill . TheitS Il . Cap .
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zuerst von Larvlv XI . dem Grifft Bremen einverleibet worden ; wie aber die Bischöfe das Land gegen die Anfalle der Danen und Wenden nicht beschützen kömen , wurden die Fürsten von Sachsen als Schutz - Herrn über sie gesetzct , wel - che es allgemähligunter ihre herrschafft gezogen , und mit eigenen Grafen hen , so Recht und Gerechtigkeit handhaben müssen . Nach K . cinKc>Idi Tod ist es wieder unter das Stifft Bremen mit aller Gerechtigkeit gekommen und von den Bischöfen regieret worden : wie sie aber damahlen mit unbilligen Auflagen und angewandten Krieges - Kosten beschweret worden , haben sie sich solcher Herrschaft : entzogen , einen Bund mit dem K önig von Dännemarck gemacht , und wollen 8 . ? ctcr in Schleßwig dienen . Allem sie fnnden da eben so wenig Glück und Vortheil , daß sie sich gemüßiget sahen der Bornhöveder Schlacht sich zu bedienen , um auf einmahl das Joch fremder Herrschaffr von ihren Schultern zu werften . Solchemnach blieben sie bey der Ao . 1180 gemachten , auch von Mauser Friderico l . bestätigten Regierungs - Form , und richteten eine fteye^e . publique auf , erwehlten aus ihren eignen Mitteln Regenten , besetzten die Ge - richte mit verständigen und stommen Männern , und machten Gesetze , die einer vemocratischen Regierung amconvcnablesten und vorthelchafftesten nen . Zwar kan man nid ) t läugnen , daß sie nicht nachhero desSchntzes derer Bi - schöfe in Bremen und Hamburg zu ihrem ÄAltzeu sich sotten bedienet haben , sonderheit wenn sie vonHolsteimsche» Seiten eines fcindlichcnUeberzngcs besor - get waren , da sie dann allemahl als wahre und würckliche Unterthanen der Bi - ftl ) öfe wollen angesehen seyn ; In der That aberwar es nur ein blosser Schal - ten einer Schutz - Gerechtigkeit , davor die Bischöfe bey Antremng ihrer Blschöfl . Würde eine K . ecczxniti0n von 5 00 Marek genossen , wie solches folgende alte Quitungen von dem Ertz - Blschof Johanne , und dem Ertz - Bifchof Ltuittoiler ausgegeben , mit mehrem anzeigen .
( ^u^nce Johannis , Ertz - Bischofs zu Bremen , wegen der S . W . to voller Gnöge entrichteten Ertz - Bischöflichen Willkommen aus dem Lande Dithmarschen .
Johann von Gades Gnaden / Ery - Vischop to Bremen / bekennen unde berügen apenbahr in dissen Brefe / dar uns Unser Undersaren Inwahner Unsers Landes Dichmarschen geböriicken under Ogen sind ge - gaen / und Hebben uns unfern lVilltamen leefltchen und fründlichen richtet na olden Gede / wante / so se unsen Vorfahren / bethertho gedahn heb - den . Und wie willen und schälen se by olden Seden / Privilegien und Rlchngheidenlaren / also unse Vorfahren . becherrc hehhmgedahn / behol -
den