III . TheitS I . Cap . Rechte der alten Teutschen .
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Dcr dritte Theil .
Das erste Capittel .
Von dem Rechte der Teutschen insgemein .
>aß die Teutschen , einfolglich die Dithmarscher , in uralten Zeiten bis in das XI I I . 8ecu ! um keine geschriebene Rechte gehabt , ist eine von Con . ringio , Beyero und andern Gelehrten klarlich erwieseneWarheit : hin - gegen die natürliche Billigkeit und die langwierige Gewohnheit ist ihr Gesetz gewesen , wornach sie ex arquo Sc bono die Streitigkeiten entschieden , wo - hin auch Tacitus zielet : plusapud eos valent boni mores , quam alibi bonx Legcs .
Was unter den guten Sitten und Gewonheit eigentlich verstanden werde , und was das Wort herkommen oder kundbahr herbringen , in sich begreiffe , ist vor diesem von den Gelehrten nicht deutlich bemercket worden ; daßjes aber kein or - dentllch Jus constitutum oder ftriäa obfervantia gewesen , weiset der Hr . l'Komaliusin einer Disputation , är contentione morum cum ^ure fcripto . Sondern es begreift ? in sich die damahlige Lebens - Art der alten Teutschen , bey denen die z Hanpt - Laster menschlichen Geschlechtes , Ehrgeitz , Gcldgeitz und wol - lüsnges Leben , unbekannte Lasier waren , wie solches JuMnus rühmlichvonden
Scythen schreibet hoc acimirabikvidctur Ulis naturam dare , quodGraci ga fapientum Docirina , praccptisque Philofophorum confequi ncqueunt■» cultosque mores inculta Barbarin collatione fuperari } tantoplus in Ulis proßeit vitiorum ignoratio , quam in biscogtiitio virtutis . DtNN sie lebeten damahleN M ttNeM höchst vergnügten Zustand , ein jeder war mit dem Seinen zu frieden , keiner such - te den andern zu bevonheileit , lebeten mäßig und kleideten sich mit der Haut der Thiere , und da ihnen von der Obrigkeit jahrlich ein Stück Landes zu iyreu Un - terhalt anaewieseu wurde , so unterhielten sie die Ihrigen von selbigen , und waren nicht bemühet ! , durch Unterdrückung der Schwächern chr Land zu vergrößern , weil sie solches in folgendem Jahr verlassen müssen . Kausmannschajsten wur - den bey ihnen nicht getrieben , wie Tacitus meldet , und daher war die Quelle un - zchliger Processen , so aus deu mannigfaltigen LontraAen und daraus fliessen - den Obligationen , grösten Theils entstehen , verstopftet . So halff auch ein Mvsses zu Unte^dch^uns ^ Civil - Proceflfen , daß man von keinen lelkmea .
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