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Wie nun hierauff nach gerade untere fchiedliche Kirchen tnDtthmarschen fein et« bawet / da sein dieselbe tei . InfpcAiaaE<c< EiLBMöffe zu Bremen untergeben / und hat auch Gr : Hartwicus , tt>ie obengedacht / 4 diese Graffschlifft Dithmarschen dem Ery« Blschoffe zu Bremen gar^bgetrelen . Da^ denn dieDithmarscher / vie sonst emiehe oder Sense zn ihrem Marcte gebrauchet / zu Eh . ren der Kirchen zu Bremen / eliien^ussfle - headen SchlusseUm rochen Felde / UUhrem Wapen geführet haben . Und finde ich sonst im 59 . art . ihres alten iandrechteS / daS sie verordnet / es solle ein jeder im Jande S . O6« ivaldöTag ( so auffden 5 . ^uguttieinfält ) bey 60 . Brüche feyren / wie Ungleichen den ersten Freytag im neuen Mond fasten und feyren solle biß auff denMinag / und als - denn in seiner yauptHirchen in der Bete - ' Misse bey 60 . Brüche seyn solle .
ES sein aber diese neueChristen auch nicht lange ohne Verfolgung geblieben / sondern fiehaben müssen empfinden / daß / wie Go« - scalcns / ein Herr des WagerlandeS / nach» dem er erfahren / daß seinVaterU6o , wegen ' V pij setner