« * $ ) 16 (
j
Leute überiogen / und fie dermasseu geätigsti - gel / daß sie ihm eine grosse Summa Geldtt muffen versprechen . Und schreiben einig« Haß solches zu erstacmng der angewandt KriegesKosten sey geschehen / und sie sich fcj bey dem ErtzBischoff haben ergeben / m» ihm stetig untenhan und gehorsam zu ferjr Eidlich angelobet haben . Ändere aber wer tot / daß sie solches Geld außgelobet / damt fie ihre Zreyheit dadurch «teder ertauffa wöchten / und da man ihnen dieselbe not ! - ferner streitig machen wollen / fie mit tu Dänen in Bündniß seyn getreten / wie hc nach mit mehrem sol berichtet «erden .
Das dritte Capitel . Don Verordnung dcs Untergi
richtts / und Bestallung der Kriegen Sachen in Dithmarsche» .
6 ist das Land Vithmarschen «eilanii >^ . wfünffDöistenoder Vögeteyena^ ^^getheilee gewesen / über derer jedts hin besonderer Böige ist gefetzet worden / welche Vögeeeyen geheissen l . die Strant -
»w<xSS'k . u . N« ozMlxnVöff« .
III D . rer od , ricj ten
XI
ggl den wo
str ter< tust mei Zal Klc nen xw
Öllfl klag
a«i bey ! $ U p<a