«•$ ) 10 ( $ * ■
kindus istgenant ) seine Landschasst / weil er keine leibliche Erben gehabt / erblich hmtcr« lassen . Und was sonsten Dithmqrschen be« trifft / so meldet dav0NAlberlUkLrantzüu5 , daß / nach dem Käyser Csrolu ! der Grosse die Christliche ^ . elixion in diesen Nord» ländern einzuführen sich angelegen seyn las - fen / und da»» denDienst des heiligen^UIc - l^Uchat gebrauchet / und ihn / da er ei»e ge« räume Zeit im Bremer . und den andern UberElbischem Sachfeniande hatte geleh« ret / zum ersten Bischoff zu Bremen hat gc - machet / dä hat er demselben die Graffschafft Stade / woin^amahlenanch Dichmarschen gehöret / eingeräumer / undumb A . L . 788 . unterworffen . Wie aber derselbe solchcö jand / wider der Dänen und Nordmänncr Einfall nicht können beschntzen / da sey dassel« be / neben dem andern NordElbischem de den Sächsischen Fürsten eingechan / und unter derselben Gebiet / biß auff Käyserö Nearic» T . oder des Vogelfangers / und zwar biß A . C . 911 . geblieben . Weil aber dtc B : ! chöffe zu denselben Zeiten die tand« sHagt«n nlchr tizenchümiich besessen / so " ' - ' dem