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vmsOw iur schcidunAHesGachsenlanbeL / '« »ind also folgig desRomischeu^MiS A . c . 81 o . sein verordnet . Und wie hochgedach - ter erster Teutscher Kayser ihm / und seinen Nachfolgern am Reiche / die Regierung in Sachset , zu bestellen / außdrücklich ten / als hat er'auch noch im Warenben lang - wirigen SachsenKricge / nach m - aier der andern Völcker im Tentschlandc , ben Albi - cui^m s der sonst Graff Abbe oder Ebbe wird geheissen / nnddes Fresischen Königes Tochters Eylcr oder Heilen / und . des Sächsischen Königes Lud eri oder Lo - tharii VaeernGr : WermchmdeBrndern Gr : Edelhards« und des Dänischen Köni - gesGolkftiedSMmtersFladrimicr / Schwe - ster - Sohn gewesen / nachdem crilw Christ - . ltchen Religion sich A . C . 78 ! - bttand / und neben seinem Vettern Kön . I . ork - , n'6 A . ev C . 7 ? 5 . sich tu Bardewiet^mffen^ussen ) »um czßm^vmtxg NordClblfchenSach - ftnlandes / darin anchDichmarfcheube^rif . ftn^mgeseqet . Und weil er baio darauff storben / hat er mehrgedachtem seinem Vet - ' lttn Lothario ( der bey der Taufte ^ecie - t A f kioiiu«