so zum Rriege geneigt . 19z
zu verstehen / daß der Käyserdas allgemeine Ober - Haupt sey / von chen , Chur - Fürsten / Fürsten und Stande ihre vepcn6«n ? haben / und mit ihren Landen und Herrschaften / wie auch dero Regalien belehnet werden . Solchem nach wird ihm / von allen und ieden / das pradicat Ihrer Raxserlichen Majestät und allergnädigsten ^errns ge - geben : Sie aber nennen sich in seinem re^rcj . allerunterthänigste / oder unterthänigstejürjlen / oder Stände des Reichs / und also enthalten sie sich des pnrcticars von GOttes Gnaden / brauchen auch nicht / wann nur einer die Rede führet / daöWort wir / sondern bloß Ich . Es erhellet auch sonderlich die Kayserliche Hoheit / aus eines Käysers so yenandten Refervaten , oder vorbehaltenen grossen Re . galien / so derselbe ohne Zuthunder Reichs - Stande zu exercircn hat .
Als da sind das Recht / Ritter / Edelleute / Grafen / Für - sten / Hertzoge / zu schlagen / zu creiren / und zu nen . Hieher gehöret das Regal Pfaltz - Graffcn oder Comi - tes Palatinos zumachen / und durch selbige voüorcz in allen kacultatcn / Magiftros , 9>0fttn / Nomrios & c . JU creitCN ; wie auch Schild / Wüptz
Pen und Helme ertheilen zu lassen . Nun folgen Jus riarum Precum , Panis' Brleffe oder Leye« - Pfründe ZU vergeben ; das Recht allerhand Privilegien , und heit / das denon appellando , ZU vergeben / und ZU conkrmi -
ren . Das Regal die höchste Iustitz und Gerichtbarkelt in dem gantzen Romischen Reich so keiner appeiiation oder pro - vocation unterworffen / ZU verwalten . Das Regal / Fah - nen - Scepter - oder Schwerdt - Lehen / zu verleihen / und in de - nen darüber entstehenden Streitigkeiten / Recht und Unheil zusprechen . Das Recht Difpenfationes wegen Leib / Gut / Stand / Ehre / und Blut / wegen Alters / ehrlichen Nah - ' mens / ; c . zu ertheilen . Das Recht / Repreflalien zu nen ; Messen und grosse allgemeine Märcktezu verstauen / und zu PrivilegirenStappcl - Gerechtigkeiten und freye Niederlagen zu verleihen ; Städte auffzurichten / und mit Stadt - Recht zu versehen ; ^caäemien und hohe Schulen zu
fundirem und mit Privilegien zu begnadigen . Das Recht , die durchgängige G'enerai - Reicks - Posten zu bestellen / und was etwan sonst noch für Rechte hiehergehörig .
Bb priny :