19» . Von Belehrung eines prinyen
den . Die Ceremonien so man bey der Römischen Krönung nacht nimmt , sindfthrv'clund mancherlei ) / und gehet alles gar weitläuffiig her . Als / es pfleget erstlich der neuerwehlte Kayser / 'die auffihn ae , falleneWadl / turch eine ansehnliche Botschafft dem Pabst wißlicl'zu machen / und das Inürumentum Hlc<ft«onis zeigen ZU lassen / anbei ) um die Salbung / Weihung / und Krönung anzuhalten / und dem Römi . schen Stuhl alle Liebe / Ehrerbietung , und getreuen Schuh zu ver - sprechen , u . a . w .
Der LKiron sagt ferner : Nun höret prtny / wie es bcy uns in Teutschland / mit der Wahl und Krönung eines KayserS / oder iezu - weilen Römischen Königs / gehalten werde . # W'r haben hievon le - ßcm publicum , so des Räxsers Caroli iv . güldne Bulle / den men hat / deren Verordnungen man mebrentl'cils nachlebet . Es get nemlich / wann wegen Vacanz des Kaiserlichen Throns eine Wahl soll angcstellet werden / Chur - Mayntz als vecan»» des Chur , Furstl . Collcgii , die übrigen Herrn Mit - Chur - Fürsten / innerhalb Monats - Frist / durch offene Bricffe nach Franckfurth am Mayn zusammen zu bctagen / welä ) cdann inZeitvon z . Monaten / entweder in Person / oder durch genugsam gevollmachtigte Rathe und Gesandten daselbst erscheinen , ü . a . w .
Der Lkiron fahret fort : Nachdem kein Christlicher Potentat ; u finden / so nicht bcy Antritt der Regierung seinem Volck den allgemet - nen Nutzen treulichen zu befördern / Recht und Gerechtigkeit zu Hand - haben / die Unschuldigen zu beschützen / die Bösen zu straffen , niemand zu vergewaltigen K . jtd ) verbindlich machen solle / also vergleichet sich auch der erwehlte Kayser nach der Wahl / noch vor der Krönung mit den Churft'irsten / und in ihren Nahmen auch denen samtlichen Stan - den , durch die so genandteLapiculaiionGeding - und Pactsweise / we - gen verschiedener Puncten / die er in seiner Regierung beobachten wol - lc / und Hab ich hie die Capitulation des Durchlauchtigsten Römischen Königs joscpki beyhanden / die wollen wir von Artickel zu Artickel mit einander durchgehen / und will ich euch fleißig erinnern / was überall dabey zu mercken . Erstlich / ist von dem Wort Capitulatio selbsten zu wissen / daß es herkomme von Capitel . u . a . w .
priny : Die Gnvalt und Macht eines Römischen KayserS ist^ sehr groß / , und erstrecket sich über das gantze Römische Reich . Dann ob man zwar Sprichworts - Weise zusagen pfleget / daß ein lebet Fürst in seinem <and Räxser s - x / so ist doch solches / auch wegen ih , rer Gebiete / nicht anders / als von einer proportioneanalogica , und so
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