9 t Von Belehrung eines prlnyen
auch andere / darinn ihr Jogirct / cincn satsamen Verstand habet / und die Auolheilung derVernunfft und Beczuemligkett nicht zuwider machet .
Einen vollkommenen und nutzlichen Bau zu erkennen / muß man wol Achtung geben / ob der Ort recht ausgesehen / abgemessen / und seine gehörige Weite habe : ob der Grund und dessen Gute in acht nommen worden : was für eine Dicke des Gemäuers sey / und ob die Höhe und Tieffe von dem Grunde solche ertrage : Ob der Vorhoffoder Eingang / nach Mögligkcit weit / ansehnlich / und pompo ; sey , damit die durchgehende nicht etwan wegen Enge / von den auffwartenden Pfer - den / gebissen / geschlagen / oder sonst verletzt werden : Ob die äussere kaccialadeSPallasts prächtig / majestätisch und herrlich sey : Ob die ster in gleicher mmerric undjimlicher Grösse ordentlich ausgezeichnet : Ob der Dach - Stul / auff dem das gantze Dach ruhet / nach des ausserli - chen Baues Proportion gestaltet / auch oben sich so weit für neige / damit das Gebau nicht von Regen und Ungewitter benetzet und abgewaschen werde : Ob die Schlöte in gleicher Höhe / und wider den Wind ver - wahret seyn : Ob die Pforte eine oder zwev Staffeln von der Erden er - haben justin der Mitten stehe : Ob die Stiegen oder Treppen / weit / lichte / gemachlich / und mit Absätzen von sünffzu fütiffStaffeln / hen seyn / auch so viel de§Orts Gelegenheit es zugelassen / einfallende Fenster haben : Qbman in Austheilung der Gemacher und Zimmer nicht geirret / und ob ein iedes Gemach sein ? gebührende Höhe und an - dere Notwendigkeit habe : Ob die Thüren wohl auff einander cor - rcspo . - ) 6iren : ObKeller / Küchen / Speiß . und andere Kammern recht angeordnet / und mit einer annehmlichen Lüfftigkeit / Lichte und Helle begäbet seyn : Ob / wie es seyn soll / die Sommer - Zimmer gegen Mit - ternacht / die Winter - Zimmer gegen Mittag und den Niedergang / die Studier , Stuben und Bücher - Zimmer gegen Osten gebauet seyn : Obder benöthigte Abtritt / nicht wie in den alten Schlössern lands / höchst - schandlich zu sehen / flugs iedermann ins Gesichte falle / und nicht mehr von oben als denen Selten seine Oeffnung habe . Zu einem Fürstlichen Zimmer werden eine Garde - Kammer / ein Vorge - mach / ein ^u^iem - Gemach / ein esbinee» ein Schlaff - Gemach / und eine Qzräcrobbe , erfordert : Ein Haupt - Saal darff nicht unter drey Thüren und fünff Fenster haben . .
priny : Ahr müsset auch nicht allein dessen / was zu einem schö , nen Pallast gehörig / sondern auch in was die Zierde aller öffentlichen Gebäude / bevorabder Kirchen und Schulen , Mauren / Thürne / ja
einergantzen Stadt bestehe / wohlunterrichtet seyn . u . a . w .
Zu