Full text: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert

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T u in a a c Ii e k 
1438 , 3 . Mai der Reichserbinarschall Heinrich von Bappenheim nur vor dem Reiche , oder der des Meiches Flieger ist , 1447 , 28 . Mai der Gral' von Leiningen blos vor dem König oder seinem römischen königlichen Rath ( Chmel R . Fr . n . 2286 ) , 1474 , II . Janner ( n . 6821» ) die Stadt Düren nur vor dem Reichsstuhl in Achen . 
3 . Zuweilen werden solche Befreiungen mit dem ausdrücklichen Zusätze ertheilt , dass sie auch für das k . II o Ig er i chi gelten sollen . 
So z . B . 1402 , fi . Jänner ( Chmel R . R n . 60 ) der Stadt berg , 15 . August ( Chmel n . 824 ) der Stadt Gmünd , und ( n . 828 ) der Stadt Nördlingen , 16 . August ( n . 843 ) der Stadt Alen , und ( n . 840 ) der Stadt Dünkelsbühl , 30 . August ( n . 800 ) der Stadt Regensburg , 1401 . 10 . August ( n . 721 ) der Stadl Ulm , 1417 . 30 . April dem Rischof Raban von Speier und seinen Leuten , 1427 , 30 . Sept . den Graten von Wurtemberg ( siehe oben Note ) . 
4 . Es fehlt jedoch im Gegensatze dazu auch nicht an solchen , wo das königliche oder Reichshofgericht ausdrücklich als einzige Ausnahme hervorgehoben wird , vor welchem also die Befreiung nicht gelten solle . So bestätigte K . Ruprecht 1403 . 8 . Sept . der Stadt Neuenburg im Breisgau die Freiheit , dass ihre einzelnen ger vor keinem fremden Gerichte , die gemeine Stadt aber nur vor dem k . llofgericht belangt werden könne ( Chmel R . R . 1557 ) , dem Kloster lleiligenkreuz in der Stadt Schwäbisch - Werth 1404 , 10 . Mai ( n . 1748 ) , 1408 , 31 . März ( n . 2530 ) . Den Dienstleuten des Klosters Reichenau , 1417 , 12 . Sept . Der Stadt Halle , 1418 . 0 . Febr . Der Kirche S . Servatii in der Stadt Quedelnburg , 1418 . 26 . Scptr . der Stadt llihleshcim , 1422 . 28 . Juli . Die Grafen von Wertheim sollen nur vor dem König und dem Hofgerichte zu Recht stehen , ihre Leute aber nur vor ihnen und ihren Amtsleuten , ebenso 1423 . 20 . Oct . die Grafen Jörg von Hennenberg , und 1452 . 20 . März ( Chmel R . Fr . n . 2785 ) die Familie Rilgrim . 
5 . Oder es werden nebst dem k . llofgericht e auch noch andere Gerichte , besonders das llofgericht zu Rotweil lich von der Befreiung ausgeschlossen . 
So 1403 . 29 . Dec . ( Chmel R . R . n . 1645 ) die Stadt Erfurt ( nur vor dem k . Hufrichter und dem Landgerichte zu Rutweil ) , 1408 . 23 . März ( n . 2514 ) Caspar Clingenberg ( nur das Hofg . und das llofg . zu R . , ebenso 1408 , 25 . März ( n . 2517 ) die Leute und Diener
	        
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