Die höchite Gerichtsbarkeit des deutschen König * u . Reichet .
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Unter K . Friedrich .
1440 . 17 . Mai ( Chmel R . Fr . n . 37 ) der Stadt Nürnberg ;
1442 . 11 . Juli dem Kloster Lorch ( n . 671 ) , 13 . Juli ( n . 687 dem Abt zu Elwangen ) , 20 . Juli ( n . 753 ) dem Grafen von berg rücksichtlich seiner Unterthanen , 28 . Juli ( n . 811 ) der Stadt Eifelstadt und Frankfurt ( n . 813 ) ;
1447 . 18 . October dem Bischof Reinhard von Worms ( n . 1361 ) ; 1452 . 24 . März ( n . 2813 ) Bestätigung des Privilegiums K . mund^ für die Stadt Basel ;
1454 . 22 . April ( n . 3180 ) der Stadt Oppenheim , 10 . Nov . ( n . 3268 ) der Stadt Halle ;
1465 . 1 . März dem Herzog Sigmund von Baiern ( n . 4158 ) , 17 . Juni dem Abt Ulrich zu Unsberg für seine Leute ( n . 4201 ) ;
1466 . 7 . Jänner ( n . 4345 ) dem Grafen Schaflrid yon Lyningen :
1471 . 3 . Juli ( n . 6249 ) dem Grafen zu Sulv , Landgrafen in Cloggau ;
1472 . 11 . Juni ( n . 6574 ) den Brüdern von Andel ;
1475 . 24 . Sept . ( n . 7020 ) dem Markgrafen Christoph von Baden für seine Leute ;
1485 . 5 . Nov . ( n . 7771 ) Privilegium de non appellando für die Stadt
Augsburg in peinlichen Sachen ;
1492 . 21 . Nov . ( n . 8870 ) dem Kloster Kremsmünster .
2 . Zuweilen werden der König oder die ihn unmittelbar tenden Organe ausdrücklich ausgenommen , was freilich , auch wenn es nicht geschieht , immer stillschweigend vorausgesetzt wird . Für alle anderen Gerichte ist die Freiung dann eine unbeschränkte . So sollen die Chartäuser zu Nürnberg nicht vor den königlichen Hof - oder Landgerichten , sondern blos vor dem Obersthofmeister des Königs , und wenn dieser nicht wolle , vor dem Rathe zu Nürnberg belangt werden . 1407 , 19 . April ( Chmel R . R . 2272 ) , 1406 . 14 . Febr . ( Chmel R . R . n . 2146 ) der in die Dienste des Königs getretene Herzog Ulrich von Decke nur vor dem König oder seinem meister , seine Unterthanen nur vor seinen Gerichten , 1418 , 28 . Febr . der k . Hofrichter Graf Günther von Schwarzburg blos vor dem König , 1418 , 27 . Juni Albrecht von Hohenlohe nur vor dem König und seinem Hofmeister , 1418 , 20 . Juli der k . Hofmeister Graf Ludwig von Öttingen nur vor dem König , ebenso 1420 , 31 . März der Bischof Johann zu Eistetten , 1424 , 20 . August die Stadt Magdeburg „ chres praeterquain ad Bom . regiae majestatis audientiam evocari ncqueant " ,