Full text: Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im XV. Jahrhundert

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2i> . August Privilegium de no» appellando a scntentiis inter - locutoriis des Herzogs Amadäus non Savoyen , seiner Erben und ihrer Beamten in seinen Territorien , 
7 . Sept . der Stadt Schwäbisch Werde ; 
1429 . 1 . August der Stadt Erfurt ( wiederholt 1431 . Iii . März ) , 1429 . 30 . Dec . den Leuten des Alhrccht und Burkart von Honburg ; 
1431 . 16 . Junj Bestätigung der alten Privilegien der Stadt Magdeburg ( nur vor dem Richter und den Schöffen daselbst ) , 
9 . Oct . Bestätigung eines Privilegiums K . Wenzel s für die Stadt Masmünster ; 
1432 . 29 . Juni den zum Schloss Hohenstoffel gehörigen Leuten . 29 . Juni den Bürgern von Augsburg ( nur vor dem Beichsland - vogt von Augsburg ) ; 
1433 . 21 . Juni der Stadt Zürich , 
12 . August den Bürgern zu Basel ( nur vor dem Stadtgericht ) , 
10 . Nov . Bestätigung des Privilegiums der Stadt Augsburg , 19 . Nov . der Stadt Laufenberg ; 
1434 . 20 . Jänner dem Markgrafen Jacob von Baden und seinen Leuten und Dienern ( es seien Grafen , Herren , Bitter oder Bauern ) , 
2 . März der Stadt Botweil , 
22 . März den Brüdern von Plumberg , 
13 . Mai der Stadt Lüneburg , ( 14 . Juni ) den Grafen zu Hanau , ihren Erben , Leuten und Untersassen ( 7 . August ) , den Brüdern Truchsess von Waldburg ( 24 . Nov . ) , dem Bischof Friedrich von Constant und seinen Leuten ( im Nov . ) , der Stadt Dünkelsbühl , 
1435 . 9 . Juli den Einwohnern und Insassen zu Eifelsstadt ; 
1436 . 14 . Jänner der Stadt Constanz als Inhaberinn des gerichtes in Turgau für die Inwohner dieser Grafschaft , 21 . Mai der Stadt Schwäbisch Hall ( vor keinem andern Richter sollen die Bürger zu Recht stehen , als vor denen , die sie sich aus den nächst gelegenen 3 Städten selbst erwählen würde ) , im November der Stadt Villingen ; 
1437 . im September dem Stift Würzburg . 
Unter König Albrecht IL 1439 . 19 . April der Stadt Regensburg . 
1 . Mai der Stadt Zürich .
	        
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