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uri heilen können . Unter demselben Datum ( Climcl n . 8oG ) dem Grafen Hans von Ilabsburg die Besetzung seines Landgerichtes mit 12 Beisitzern : „ vnd diese mögen auch orteil sprechen , richten vnd echten , a ne fri en vnd rit ter , als dick sich das geh urei " , 1404 1 . 3 . Mai ( n . 1743 ) den Herzögen vou Baiern , bei ihrem Landgericht zu Greyspach anstatt eines Grafen oder Freiherrn einen Bitter zum Landrichter zu machen , das Gericht aber in Ermangelung von Bittern mit ehrbaren Knechten , die Wappengenossen sind , besetzen zu dürfen . K . Sigismund willigt am 3 . September 1422 ein , dass die Bischöfe von Würzburg ihres Stiftes Landgericht des Herzogthums Franken in Ermangelung der Bitter mit edelnKnechten besetzen mögen , und erlaubt 1431 , 27 . Oct . , dass bei der Besetzung des österreichischen Landgerichtes bei Ensisheim im Elsass der Bichter desselben , der immer ein Graf oder Freiherr sein solle , im Abgang von Bit tern auch gute , rittermassige Eilelleute setzen könne . Mau kann daher wohl als Begel annehmen , dass nicht allein die lichen , sondern selbst die territorialen Landgerichte um jene Zeit allgemein mit Bittern besetzt waren .
Dass K . Albrecht II . im J . 1438 versprach das Hofgericht nicht blos mit Bittern , sondern auch mit Gelehrten zu besetzen , wurde oben erwähnt . Aber selbst in den letzten Jahren des Hofgerichtes war die Zahl der gelehrten Beisitzer desselben gewiss nur eine äusserst massige , jedenfalls nicht gross genug , um auf den Bechtsgang und die Entscheidung einen wesentlichen verändernden Einfluss zu üben .
Übrigens scheint es , dass wenigstens im XV . Jahrhundert die Urlheilssprecher als ständige Beisitzer des llofgerichtes vom König ernannt wurden . Würden die uns erhaltenen Hofgerichts - urtheile uns eben so häufig die Namen der Urlheilssprecher , die bei denselben thätig waren , anfuhren , wie es bei den späteren Kam - mergerichlsurtheilen der Fall ist , und sich iu der Begel nicht auf ihre Erwähnung im Allgemeinen beschränken , so liesse sich darüber mit grösserer Sicherheit urtheileu . Doch spricht dafür , dass K . mund 1422 , II . September den Biller Feier Truchsess von besfeld k . Balli zu seinem Dicn - r und Beisitzer im Beichshofgerichte mil dem Jahresgehalle von îiOU 11 . aufnimmt ' ) .
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