gelehrte Juristen und Kleriker , die auch in seinen Rath men und zu wichtigen Staatsgeschäften und politischen Missionen verwendet werden . So Job Vener , anfangs licentiatus später tor in utroque jure , Lehrer in geistlichen und weltlichen Rechten , k . Rath ( Chmel R . R . 1G27 ) , mit andern Räthcn 1402 , 23 . August ( Chmel n . 1280 ) beauftragt eine Heirath zwischen Herzog Johann und der Tochter K . Karl's von Frankreich und ein Riindniss mit Frankreich abzuschliessen , im Jahre 1404 , 28 . Juni ( Chmel n . 1788 ) mit einer politischen Mission zu Amadeus Grafen von Savoven , 1405 , 7 . Mai ( Chmel n . 107«'» ) mit der Unterhandlung wegen der Heirath zwischen II . Friedrich von Österreich und der Tochter des Königs Else , 1405 , 14 . November ( Chmel n . 2095 ) mit dem Herzoge von Geldern und der Stadt Aachen , ferner der Protonotar Ulricus de Albcck , decretorum doctor und Lehrer der geistlichen Rechte ( Chmel n . 1278 ) . Nico laus Ruman doctor decretorum , 1402 ( Chmel n . 1105 und 1190 ) beauftragt mit den deutschen sten und der Stadt Frankfurt wegen der Forderungen des Papstes Verhandlungen zu pflegen , 1401 , ö . August ( Chmel n . 095 ) mit dem K . Heinrich von England ( ebenso 1402 , 21 . Mai n . 1214 ) , Magister Ni co la us Pro win , sacrae theologiac professor 1401 , 7 . Juni ( Chmel n . 402 ) mit dem Abschluss eines Riindnisses mit Frankreich , Rurgund und Savoyen gegen Johannes Galeaz , sämmt - lich k . Protonotare und k . Räthe , als letztere erscheinen auch ster Mathäus von Krakau , Professor der h . Schrift , und Magister Heitmann , baccalaureus der h . Theologie ( Chmel n . 694 ) ; als k . Diener 1408 , 13 . September Volmar Sacke , Licentiat der Decretalen ( Chmel n . 2005 ) , 1408 , 14 . September ( Chmel n . 2090 ) Rurchard de Osta , licentiatus in decretis , 1409 , 7 . Februar ( Chmel n . 2729 ) Johann Am bun di , Professor der h . Schrift u . s . w . Dass er den Dr . U . I . Hermann Ruro zu seinem digen Referendar und Reichs - und Hofadvokaten ernannte , wurde bereits erwähnt . Aber er gestattete den fremden Juristen keinen übermässigen Einfluss auf die Rechtspflege und berücksichtigte schliesslich bei der Rechtssprechung das deutsche Recht ' ) .
Desto grösser ist aber der Einfluss , den sie unter K . Sigismund auf seine persönliche Rechtssprechung gewannen , obwohl es ihnen
1 ) SiAie FrnnkürTi Beitrage , S . 173 .