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Hofmeisters in eine ausschliessliche 7 . 11 verwandeln . Dergleichen Privilegien wurden vom K . Ruprecht im J . 1406 , 14 . Fehrunr ( Chmel . It . It . n . 214<5 ) dem in seine Dienste getretenen Herzog Ulrich von Decke für seine Person , 1407 , 10 . April ( Chmel 11 . 2272 ) den Char - thSusern zu Nürnberg , vom K . Sigismund 1418 , 27 . Juni dem Albrecht von Hohenloh erthrilt 11 . s . w .
Klnflnss der Juristen auf die Rechtssprechung des Königs .
Der Eintluss , den durch das Studium der fremden Hechte au den Universitäten geschulte Juristen auf die persönliche Jurisdiction der Könige übten , ist ein Factor von nicht zu unterschätzender Hedeutung , der die Reception des römischen Hechts in Deutschland bereitete , seine Verbreitung und Anwendung mächtig förderte und nicht wenig zu seinem endlichen Siege über das einheimische Hecht beitrug . Iiier war es , wo es dem fremden Hechte zuerst gelang , festen Fuss in Deutschland zu fassen . An den Höfen der Könige , in ihrem Halbe und nach dem von oben gegebenen Heispiel in dem Hathe der Fürsten wussten sie bald sieh unentbehrlich zu machen , als Notare ¡11 den Kanzleien , als Referendare ¡11 dem königlichen und fürstlichen Hathe , als Urtheiler in den Kammergerichten einen immer wachsenden Einfluss auf die Regierung und die praetische pflege zu gewinnen . So von oben herab wurde der Einfluss und die Auwendung der fremden Rechte wesentlich gefördert und tet . Wie gross aber die Wirkung ist , die die Normen , die die Rechtspflege in den obern Gerichten regeln , und diese selbst auf die Praxis der untern ausübt , ist nicht zu verkennen ' ) • Nach dem spiel der Könige richteten sich die Fürsten , die Rechtspflege der obersten Reichs - und Territorialgerichtc bestimmte die der gerichte , und so drang der Kintluss des fremden Elementes in immer tiefere Schiebten , am längsten haben noch die Dorfgerichte diesem kräftigen Widerstand geleistet .
Waren die Könige als „ Nachfolger der römischen Imperatoren " schon von vorne herein dem römischen Rechte nicht abgeneigt , in
Ä ) Sehr gut weist dies Franklin . Reitrige iur Reception des römischen Rechtes iu Deutschland , 8 . 116 ff . nach .