Dir höchste ( ¡erichlsharkcit des deutschen Kölligs u . Reiches
21
enthalt in den Erblandern selten verliess , fiel diese Art der Ausübung der königlichen Jurisdiction grösstenteils weg .
4 . Am wichtigsten und am gewöhnlichsten ist endlich jene Art der persönlichen Jurisdiction des Königs , die er an seinem Hofe mit , in und durch seinen Rath auszuüben pflegte , die in ihrer weiteren Entwickelung zur Entstehung des k . Kammergerichtes geführt hat . Von dieser wollen wir besonders sprechen .
Der Königliche Rath . Kntstchung des k . kummergerlchts .
Diejenigen Personen , die als Stellvertreter und Gehilfen der Könige bei der Reichsregierung und nm ihrem persönlichen Auftreten Glnnz und Würde zu verleihen oder zur persönlichen Dienstleistung sich in ihrer unmittelbaren Umgehung und stateli Hegleitung befanden , bildeten in ihrer Gesammtheit den königlichen Ilof ( aula caesarea , curia regia , imperatoria ) . Der Hof ist überall dort , wo sich der König befindet , er ist von ihm unzertrennlich und folgt ihm überall nach . Wer durch irgend ein Dienstverhältniss , von welcher Art es sein mochte , an den königlichen Hof geknüpft war . gehörte zu dem chen I ) i e n s t - und II o fg e si n d e , zu den familiares des Königs , und genoss er noch überdies die Verpflegung durch ihn , und wurde zu seiner Tafel hinzugezogen , zu seinen domestici und sales ( beständige , tägliche Tischgenossen ) . Die Aufnahme erfolgte durch die Erthcilung eines Dienstbriefes ( literae familiariatus ) , und diese werden immer zahlreicher , je mehr Uedürfniss oder auch der Wunsch den Glanz des Hofes zu erhöhen die Könige drängte , Leute aus den verschiedensten Standes - und Lebenskreisen zu sich zuziehen , und die mannigfachen Vortheile , die die Stellung am Hofe bot , die Zahl der Bewerber vermehrten .
Aus diesem grösseren Kreise treten nun das Hofgericht ( cium curiae ) , die k . Kanzlei ( cancellarla regia ) , die k . Kammer ( camera regia ) und der k . Rath ( consilium , consistorium ) als engere Kreise heraus , von denen Jeder eine besondere Seite der gierung vertritt , ohne dass jedoch die einzelnen Sphären wenigstens insoweit gegen einander abgegrenzt sind , als nicht dieselben Personen in verschiedener Art thätig werden konnten . Doch unterstützen und vertreten sie Alle den König in jenen Geschäften , die sich auf die