Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

VI . 
Dnss der Tempelherren - Orden ketzerischen Lehren huldigte , war noch niclit das Schlimmste , was ihm vorgeworfen werden konnte . Diese Tliatsache gewann doch eine so ausserordentlich hohe Bedeutung o 

i» 
dadurch , dass man sicli im Orden der Abweichung von den Lehren dt Kirche jeder Zeit bewusst war , aber nach Möglichkeit den Schein z wahren suchte und für gut katholisch gehalten sein wollte . Diese " 5— Widerspruch war es denn auch , unter dem die feinfühligeren Naturen aber ebenso auch die naiveren besonders zu leiden hatten , indem sie sie desselben jeden Augenblick in dem Grade bewusst waren , dass sie ih Gewissen beunruhigt , ihr Inneres unfrei und von einem fortwährenden Schuldbewusstscin gedrückt fühlten . Dieses Schuldbewußtsein ist denn auch vielfach zum Ausdruck gekommen , nicht bloss während des cesses , sondern auch schon früher durch manche nicht misszuverstehende klagende Andeutung . In England — um nur ein paar charakteristische Beispiele anzuführen — sagte ein Tempelherr einem Jünglinge , der mit ihm seine Absicht zum Eintritt in den Orden besprach , „ solch ein haben möge er den bösen Geistern überlassentt ; ' ) mit Seufzen warnt ein anderer vor dem Anschluss an die Gemeinschaft , deren Abzeichen er selbst an sich trägt , und meint , wer in dieselbe sich einlasse , dem werde es übel ergehen ; 5 ) auf den Widerspruch zwischen dem trügerischen äusseren 
Schein und dem ganz anders gearteten Innern weist ein Dritter verstand - 
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lieh genug hin . 1 ) Zahlreich sind diu Zeugnisse , aus denen hervorgeht , 
/ Jf . 
1 ) Concil . Brit . II , KG3 : „ Dimittatis istam petitionem daemonibus " etc . 
2 ) K benda ? . Si intraveda ordineni nostrum , mala tibi evenient . 
3 ) Ebendas . Tu vides no» exteriu« , sed non intcrius . Diesen Widerspruch betont auch I * . Clemens V . in der «lie Verhaftung der Templer Siciliens nnordiieude . ii Bulle bei Dupuy I , 194 : videlicet quod Templarii sub religioni * pallio militantes i cxterius , in apostasiae perlldiu intus vixemnt huctenus .
	        
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