Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

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Dieselben waren für das Volk zunächst erwiesen wohl durch einen — freilich alle Zeit gefährlichen — RückSchlatt aus dem vielfach anstössigen und Aergerniss gebenden Wandel der meisten Ordensritter . Ueber die in den Kreisen der Templer herrechende Sittcnlosigkeit gingen im Munde des Volkes damals böse Worte um . Der Stolz der Tempelherren war wörtlich . 1 ) Noch im fünfzehnten Jahrhundert hatte der Ausdruck „ haus " den allerübelsten Nebensinn . ' ) Bibere templariter , „ saufen wie ein Templer1 * war eine volksthümliche Wendung , ' ) welche jedenfalls einen Rückschluss erlaubt auf das . was die Tempelherren iu dieser Hinsicht zu leisten im Stande waren . In England aber , so wird uns glaubwürdig berichtet , riefen sich die Knaben auf der Strasse zu : „ Hütet Euch vor den Küssen der Templer14 . 1 ) Dasa der Tempelherren - Orden aber auch noch in anderer Hinsicht von dem Verhalten , das ihm durch die Statuten vom •fahre 1128 vorgeschrieben war , gewohnheitsmässig abwich , konnte bei einiger Aufmerksamkeit auch dem ganz draussen stehenden Beobachter nicht entgehen . Wenn man z . B . adlige Jünglinge heute noch ganz der Welt und deren Treiben gehören und dieselben dann morgen sich als Ritter des Tempelherren - Ordens im Schmucke des rothen Kreuzes brüsten sah , So war damit doch die gewohnheitsmiissige Verletzung desjenigen Statutenparagraphen thatsächlich erwiesen , nach welchem der Aufnahme iu den Orden durch Ablegung des Ordeusgelübdes ein Noviziat zugehen hatte , 1 ) für das mau ehemals meist eine einjährige Dauer gehalten hatte . 6 ) 
1 ) Orgueil de Templier : « . Crupclet , Proverbe» et dictons français aux 13e et 14e siècles , 25—27 ; das Seitenstück dazu sali niun in dem bol . iui ( vanité ) d'Ospitaliere . 
2 ) Trithemius , Chron . Hirsau# . 109 ff . ( s . Loiseleur 12 ) . 
3 ) Loiseleur a . u . O . , der freilich aueb bemerkt , das * Buluzo den Sinn der Phrase dabin zu mildern sucht , dass sie bedeuten solle «vivre dans l'aisance . " — Vgl . Crapclet a . a . O . 27 . 
4 ) Concil . Brit . II , 3C0 : Der 24 . Zeuge , frater Adam de Hcton , sagt au» : »quod , dum erat iuvenis saecularis , omnes pueri clamaban ! publice et vulgariter unus ad alteram : Custodial ! « vobis ab osculo Templarioram . 
5 ) Der 44 . Zeuge in dem englischen Process Concil . Brit . II , 346 bezeichnet uls eine der zur Besserang des Ordens einzuführenden Reformen : quod lia béant annum probationia et quod publice fiat receptio coram . 
C ) St atuta A rt . 58 : ( Qualiter milites saeculares recipiantur ) lieisst c * zum Scbliiss : . . . deinde vero terminus probationis in considcrationc et Providentia Magistri secundum bonestatem vitae petenti * omninn pendeat — wonach allerdings der meister zweifellos berechtigt war , das Noviziat auch zu erlassen .
	        
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