Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

IV . 
Nachdem einmal auf Veranlassung Philipps des Schönen von reich gegen den Orden der Tempelherren ein Verfahren eingeleitet worden war . über dessen letzte Ziele vom ersten Augenblick an kein Zweifel mehr obwalten konnte , erging denn auch nach allen Richtungen hin die forderung , alles dasjenige , was den Orden nach der einen oder anderen Seite hin irgend verdächtigen und als noch nicht bestimmt ausgespürter Verbrechen und Vergehungen schuldig darstellen konnte , geeigneten Ortes schleunigst anzuzeigen , damit die mit der Führung der Untersuchung auftragten königlichen und päpstlichen Inquisitoren eine jede so etwa findbare Spur sofort nachdrücklich weiter verfolgen könnten . Wenn auf eine solche Aufforderung zu allgemeinem Denunciren die allerunsinnigsten Angaben gemacht , die allernichtigsten Verdachtsmomente ausgesprochen und die thörichtsten Redereien recht geflissentlich mit breitspuriger keit vorgetragen wurden , ' ) so kann doch auf der anderen Seite nicht daran gezweifelt werden , dass der Orden schon vor dem Heginn der drückende Reweise für seine Schuld zu Tage fördernden Untersuchung von der Stimme des Volkes der ärgsten Verirrungen nicht bloss verdächtigt , sondern auf das Restimmteste bezüchtigt und — was die Hauptsache war — für unfraglich auch wirklich schuldig gehalten wurde . In das im Innern des Ordens gepflegte häretische Geheimniss war das so urtheilende Volk natürlich nicht eingedrungen , obgleich auch in Rezug auf diesen Punkt frühzeitig sehr bestimmt forinulirte und , wie sich nachher zeigte , von der Wahrheit gar nicht allzuweit abirrende Gerüchte im Umlauf waren . 
1 ) Jeder , dem im Laufe der letzten Jahre irgend ein unerwartete» Unglück pa * - sirt war , der einen mit dem Tempelherren - Orden auch nur entfernt in Verbindung stehenden Verwandten verloren hatte , meinte jetzt mit einnemmale die dafür antwortlich zu Machenden in den Tempelherren gefunden zu haben ! Vgl . z . B . Condi . Brit . II , 3C0 . 
l'rntx , Tempelherren . y
	        
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