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Papst und dies Cnrdinalcnllegium geradezu als Mitschuldige der ketzerischen Tempelherren zu bezeichnen und zu behandeln . 1 )
1 ) In dieser Hinsicht ist der Wendung eine besondere Bedeutung beizulegen , welche in Bezug auf das Verhältnis * einerseits des Königs , andererseits des Papstes zu dem Processe in einem von Du pu y I , 98 auszugsweise angeführten Actcnstücke gebraucht wird : «Que le roi n'est point en ce fait accusateur , mais „ sicut Dei minister fideique defensor et púgil claraat ecclesiae , ut subveniat . " Deutlicher und — drohender noch ist die Sprache des Königs in dem ebendaselbst S . 98—100 ( sub No . 34 ) inhaltlich mitgetheilten Schreiben an den Papst : „ Grande igitur peccasti , pater Sánete . " Gerade so drohend klingt die SchlussWendung : „ Rex catholicus , res Francorum , non ut aerusator , non ut denuntiator vel partialis motor , sed ut dei minister , púgil fidei catholieae , legis dirinae zelator , ad defen - sionem ecclesiae iuxta tra di t iones patrum Sanctorum , de qua tenetur dco reddere rationem . "