aussprach , und die von ihr erhobenen Anklagen wenigstens hier und da auch schon anfingen , eine bestimmtere , so zu sagen greifbarere Gestalt anzunehmen . Man wird nicht umhin können , die römische Curie in dieser Hinsicht geradezu einer Verletzimg der ihr obliegenden Pflichten zu schuldiget ! — eine Auflassung , die denn auch zur Zeit des Processe« vou mehr als einer Seite nachdrücklich vertreten und geradezu geltend gemacht worden ist , um das auch da noch zögernde , zur Verschleppung der Sache guneigte und Ausflüchte suchende Papstthum endlich zu ernstlicherem Vorgehen zu nöthigen . Diese Haltung der Curie , die freilich mit dem fahren derselben gegen andere und viel unschuldigere Ketzereien in einem befremdlichen Widerspruche steht , erklärt sich jedoch leicht aus einer Erwägung der Gefahren , welche dieselbe für sich und für die Kirche haupt aus einem Inquisitorialverfahren gegen den Tempelherren - Orden wachsen zu sehen fürchten musste .
Einmal nämlich konnte — wie schon bemerkt — das Papstthum , in seiner gesammten Stellung eben damals von mehreren Seiten zugleich ernstlich bedroht , den mächtigen , seine Zweck« ? vielfach nachdrücklich fördernden Orden nicht gut entbehren : die finanzielle und die militärische Macht des Ordens konnte dem Papstthum als sicherster Rückhalt gegen die ihm entschieden entgegentretenden weltlichen Fürsten leicht von der allerhöchsten Bedeutung werden . Iii jedem Kalle aber hatte die Curie , wenn sie auch nicht mehr der positiven Hülfe der Tempelherren bedurfte , das grösste Interesse daran , sich dieselben wenigstens nicht zu Feiudeu zu machen und es auf einen kirchlich politischen Kampf mit einem über so gewaltige Mittel verfügende . ! ! ehemaligen Bundesgenossen ankommen zu lassen . Vor allem aber scheint die Curie noch durch eine andere , sehr wichtige Rücksicht zu ihrer zuwartenden Haltung bestimmt worden zu sein . Mit Recht nämlich scheute sie das gewaltige Aergerniss , ohne welches eine Enthüllung des im Schoosse des Tempelherren - Ordens borgenen Geheimnisses und die Bestrafung der Schuldigen nicht abgehen konnten , und das ohne allen Zweifel der damals ohnehin schon wankenden Autorität der Kirche nur neuen , schweren Schaden zugefügt haben würde . Bereits Innocenz III . hatte , wie wir sahen , ' ) das Aergerniss , welches durch die Duldung dämonischer Lehren in dem Orden der Kirche gegeben wurde , nachdrücklich betont . Und noch Clemens V . sagt in der Bulle , in der er die Einleitung der Untersuchung gegen deu Ordeu verfügt , * ) und dann
1 ) S oben S . 16 .
2 ) Wilckc II , 439 ff .