Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

Wenn so Kniser und Papst in der Verurtheilung des Tempelherren - Ordens in seiner damaligen Verfassung einstimmig waren , so erklärt sich andererseits die Unterlassung des doch eigentlich dringend gebotenen Einschreitens gegen denselben allerdings zur Genüge aus dein lichen Kampfe , der bald danach zwischen Kaiserthum und Papstthum brannte und für welchen die römische Curie eiues so eifrigen und tigen Bundesgenossen sich nicht selbst berauben mochte , wie sie ihn in dem zwar entarteten , aber dem Kaiser unversöhnlich verfeindeten Orden au ihrer Seite sah . Als aber das Papstthum über das stauüsche Kaiserthum triumphirt , die Kirche die Rechte des Staates in den Staub getreten hatte — ein Erfolg , der auch dem einem starken , monarchisch geordneten Staate aus feindlichen Tempelherren - Orden erst recht den Hoden für die reichung seiner letzten , nun nicht mehr im Osten , sondern im Abcndluude zu verfolgenden Ziele geebnet hatte — als die römische Curie der lichen Genossenschaft , welche sie ohne Rücksicht auf den nur zu gründeten üblen Ruf derselben bisher für sich hatte kämpfen lassen , ' ) nicht mehr bedurfte , da werden auch von dieser Seite die alten Klagen und schuldigungen von neuem vorgebracht , ja dieselben werden bald für gewichtig genug erachtet , um ihretwegen den Orden , wenn nicht geradezu aufzuheben , doch einer seine bisherige Bedeutung und Stellung nichtenden Reformation zu unterziehen . Im Jahre P26'i lüsst Papst Clemens IV . den Tempelherren - Orden geradezu vor einer möglicherweis« ! einzuleitenden Untersuchung warnen , welche sicherlich nicht gut ausfallen würde ; und auf dem Salzburger Concil vom Jahre 1272 sollte unter Anderem auch eine Reformation des Tempelherren - und des Johanniter - Ordens * ) beratheu werden , die mau zu einem neuen Orden zu verschmelzen gedachte , der dann unter Oberleitung des Papstes seine Kraft ganz und ausschliesslich dem Kampfe für die Erhaltung und Wiedergewinnung des damals schon so gut wie ganz verlorenen Heiligen Landes widmen sollte . 1 ) 
1 ) Noch 1255 und 1256 tritt I' . Alexander V . auf das entschiedenste für Ue» Orden ein . Rymer , Focdera II , 576—77 . ( S . uueh Pupuy , Hin . de l'ordre militaire des Templiers [ Brüssel 1751 ] p . 165 / 66 . ) 
2 ) Auch gegen diesen hatte bereits 1238 Gregor IX . den Verdacht der Ketzerei ausgesprochen . Iiavitald Ann . cccles . a . 1238 u . 32 ; bekannt sind die gleichartigen Beschuldigungen , die 1307 gegen den Deutschet ! Orden erhoben wurden . Voigt , Gesch . Preussens IV , 244 ff . 
3 ) Vgl . das Gutachten Jacobs v . Molay vom Jahre 1306 über diesen Plan und die Wiederaufnahme desselben in seinerzeit bei Baluze , Vita« * pontilicum Avenion . II , 180 ( und danach auch bei Dupuy , Histoire de l'ordre niilituire des Templiers depuis son établissement jusqu'à sa décadence et sa suppression . ( Nouvelle édition Bruxelles 1751 . )
	        
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