Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

sprechen zu euch von der Weisheit Gotte» im Mysterium , welche den dern Neubabylona vorborgen ist , welche aber Gott durch niedere leute in Stein und Mörtel unseren Vätern enthüllen licss , welche sie dann uns , ihren Söhnen , zu Kuhin und Ileil überliefert haben " . Im VIII . Artikel aber ebendaselbst kommt folgende Wendung vor : ' ) „ Wenn ihr daher grosse Gebäude aufführen sehet , 6o nahet euch den zu solcher Arbeit versammelten Maurermeistern uud befragt sie durch die geheimen Zeichen . Ihr werdet dann erfahren , dass viele von ihnen mit der nis» Gottes uud der grossen Kunst vertraut sind . " Guuz ähnlich und offenbar mit Bezugnahme auf die eben angeführte Stelle heisst es dann iui III . Artikel des Buchs der Geheiiuzeicheu : ' ) „ Wenn euch ein Maurer kein gewöhnlicher Mensch zu sein scheint , so fragt ihn u . s . w . ebendaselbst wird dann im XVI . Artikel gelehrt : „ Als Bezeichnung eines Meister Maurers setze Wechsels weise eine Faust auf die andere . Uj ) Diese Stelle ist besonders lehrreich : denu siu ist , wie obeu gezeigt , 1 ) entlehnt , so jedoch , dass der in der Anweisung zur möuchischeu Zeichensprache vorkommende mngister caem en ta riorum , der ili das klösterliche Personal vortrefflich passt , dem Fälscher für seine besonderen Zwecke nicht so ganz zusagte und deshalb in einen magister masso - neri us umgewandelt wurde . 
Ferner linden wir auch in dem Wenigen , was dem Uneingeweihten über die alte Traditiou der Freimaurer zugänglich ist , mehrere Fuuktc , welche von dorther in diese angeblichen Geheimstatuten gekommen zu sein scheinen . Man vergleiche z . B . folgende Stellen : mehrfach ist in den statuten von der „ philosoph¡scheu * oder von der „ grossen Kunst " die ltede als dein eigentlichen Inhalt des templerischen Gehciinwisscns * ) — das ist derselbe Ausdruck , dem wir in älteren freimuurerischeu Schriften begegnen zur Bezeichnung des wesentlichen Inhalts des maurerischen Geheimwisseus . Unter dem , was den „ Getrösteten1 * durch besonderen Unterricht imtgethcilt werden soll , linden wir ( Art . XVIII . ) * ) auch die 
1 ) S . 128 : Sicuti ergo magnas aedi licioni in structuras fieri videtis , uiagistri» massoncriis ad opus oonfoederatis appropinquate , interrogantes cos per signa arcana etc . 
2 ) S . HG : Quod si aliquis mugistcr massonerius non vulgaris homo vobis videtur . 
3 ) S . 152 : Pro signo inagistri musso ne ri i puguum super pugno pone vi - c its im . 
4 ) S . oben S . 169 . 
5 ) Liber consul . Art . 19 : „ per artem philosophiac " . 
G ) 8 . 142 .
	        
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