Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

Secten wesen sich zu Nutze zu machen nicht versäumt und namentlich de Sacy's Buch über die Drusen — allerdings nur zwei Stellen aus dem Ende des zweiten Theilfl — für seine phantastische Composition ver - werthet . 
Es bleiben dann schliesslich nur noch zwei Fragen in aller Kürze zu erledigen , — zunächst die nach derZeit , in welcher die durch dorf veröffentlichten angeblichen Geheimstatuten des Tempelherren - Ordens gefälscht worden sind , — dann die nach dem Fälscher . Heide Fragen lassen sich aber füglich nicht ohne Kenntniss der schrift beantworten , welche als eine angeblich im vaticanischen Archiv genommene Copie dem Herausgeber vorgelegen hat und die sich jetzt in dem Archive der Hamburger Loge befinden soll . Dass Merzdorf dieselbe als von einer der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts angehörigen Schreiberhand geschrieben bezeichnet , ist absolut nicht »massgebend : wie unzählige Briefe , Autographen und dergleichen sind gefälscht und als eben dieser Zeit angehörig in Umlauf gesetzt worden ! Ihrem Inhalte nach , d . h . nach den in demselben verarbeiteten Bestandt heilen konnte die von Merzdorf benutzte Handschrift nicht vor 1838 gefertigt den sein . Einmal nämlich benutzt sie die Artikel der grossen Anklage - acte gegen den Orden : in dem lateinischen Texte , deu der Fälscher bar vor sich gehabt hat , ist diese Anklage aber vollständig zuerst in Grou - velle's Mémoires sur la condamnation des Templiers , die 1805 erschienen , gedruckt worden . Ist dann ferner in der oben behandelten Stelle des „ Buclis der geheimen Zeichen " de Sacys Exposé de la Religion des Druses , wie es doch nicht in Abrede zu stellen sein wird , ebenfalls benutzt , so kann die Fälschung nicht vor dessen Erscheinen , also vor 1838 , entStauden sein . Damit aber kommen wir schon ganz nahe an die Zeit heran , wo in den Documents inédits sur l'histoire de France Michelet die Acten des 1309 vor der päpstlichen Commission zu l'aris geführten Processes gemein zugänglich gemacht hat — und in dem Machwerk ist jedeufulls nichts , was seine Verfertigung erst in so allerneuestcr Zeit unmöglich scheinen liesse . 
Auf die Frage nach dem Urheber der Fälschung einzugehen , liegt an dieser Stelle eine Veranlassung nicht vor ; auch fehlen mir alle die Hilfsmittel , ohne welche dieselbe mit einer Aussicht auf Erfolg nicht in Angrifi " genommen werden kann . Diesen Theil der Untersuchung zu führen , ist vielmehr die Sache derjenigen , auf welche die durch Merzdorf veröffentlichte Fälschung zunächst berechnet war , und deren innere gelegenheiten durch dieselbe augenscheinlich in einer ganz bestimmten
	        
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