VII .
Kommen wir nach alledem zum Schiusa ! Dass die von Merzdorf öffentlichten , angeblich aus einer Handschrift des vaticanischeii Archivs stammenden Geheimstatuten des Tempelherren - Ordens eine Fälschung sind , ist nach allem , was wir beigebracht haben , mit vollkommener Sicherheit erwiesen — selbst wenn , was ja möglieh ist , einige Stellen , die ebenfalls entlehnt sind , nicht ausdrücklich als solche von uns erkannt und gewiesen sein sollten .
Wir kennen nuumehr auch die Ilauptiugredicnzien , welche der Fälscher zur Herstellung seines wunderlichen Opus zusammengemischt hat . Ohne von dem historisch beglaubigten Inhalte der teinplerischen Geheimlehre auch nur eine annähernde Vorstellung zu haben , entnahm derselbe , da ja etwas Ketzerisches in den Statuten d« - s Ordens enthalten sein musste , diesen Bestandtheil den bei Mansi so bequem zugänglichen Acten der gegen die Ketzer in Orléans ( 1022 ) und in Arras geführten Untersuchungen , deren ungefähren , zu seinem verschwommenen Deismus passenden Inhalt er ebenso wie den Druckort aus Hahns Geschichte der Ketzerei im alter I . , 33 und 31 oder einem ähnlichen älteren Werke kennen gelernt haheu wird . Dazu kommen als zweiter Hauptbestandlhcil geschickt gewählte und geschickt zu einem vag deistischen System arbeitete Stellen aus dem Neuen Testament . Die Formalien und das Ceremoniell sind aus den Acten des Templerorden - Processes entnommen worden ; eben dorther hat er die Namen entlehnt , durch die er seiner Fälschung einen gewissen historischen Anstrich und damit den Schein der Authenticität zu geben beabsichtigte . Endlich hat der Fälscher , da es sich nach seiner Vorstellung in der templcrischen Geheimlehre handeln sollte um eine Vermischung zwischen Chrislenthum und Islam oder doch wenigstens um eine Aufhebung der zwischen beiden Ileligioiicn bestehenden Unterschiede und Gegensätze , auch gewisse Ziige aus dem mohamedanisclicn