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gegen alle Menschen Liebe beweisen , denn Gott ist mächtig in allen Menschen , die ihn brünstig anrufen . In dein Verkehr ( Artikel VI ) mit anderen sollen sich die Consolati so betragen , dass sie den Juden Juden , den Saracenen Saracenen , den Anhäugerti Neubabylons als ihresgleichen erscheinen , und alles vermeiden , was zu Unzuträglichkeiteu führen könnte . Artikel VII erklärt , dass den Consolatis zwar alles erlaubt sei , dass aber alles Krlaubte zu ihuu nicht nöthig sei . Sie sollen den Schein meiden und deshalb auch in jedem Tempelhause ein Gemach mit geheimen Ausgängen haben , damit die Männer aller Stände , Ordnungen und Parteien , welche sich ihnen schlossen haben , ohne Verdacht und Aufsehen zu erregen , aus - und gehen können . Artikel VIII bestimmt , wer zu den nächtlichen Capitelli der Consolati zuzulassen sei , und ermahnt in freundschaftlichem Verkehr zu bleiben mit den bei allen Völkern und in allen Ländern zu findenden Gerechten , d . h . denjenigen , welche , ohne die Feuertaufe erhalten zu haben , der göttlichen Weisheit thcilliaftig geworden sind ; als solche werden insbesondere die zur Aufführung grosser Gebäude versammelten Maurermeister empfohlen und ferner genannt als gleichfalls als Brüder zu achtende rdie guten Incute im Gebiete von Toulouse , die Armen von Lyon , die Albaner zwischen Verona und Bergamo , die Bajolenser in Galicien und Toscana und die bulgarischen Ketzer . " ' ) Gegen alle diese soll in den Tempelhäusern nach Artikel IX Gastfreundschaft geübt werden , man soll ihnen ihre religiösen Ceremonien daselbst vorzunehmen gestatten ; * ) selbst Drusen und Saracenen dürfen in den Geheimbund aufgenommen werden , doch nicht in einem förmlichen Capitel , sondern in Anwesenheit von drei Brüdern an einem sicheren Orte . Die Artikel X , XI und XII besprechen die Voraussetzungen , unter denen jemand in die Stufe der Consolati aufgenommen werden kann : es darf das nicht vor dem 85 . Jahre
1 ) S . 128 : Peregrinantes per regiones próximas et longinqtias apud onines gentes invenictis insto« , qui in corde suo clectioiiis nosInie gnitiuni et consolarionis nostruc lucen ) habent rcconditum : ex nobis sunt , quam vis non exierunt ex nobis . Sicuri ergo niugnas aediticiorum structuras tíerí videtis , inagistris Massoneriis ad opus con - foedcratis appropinquate interrogantes eos per signa arcana et inultos ¡Horum scientiam Dei et artem magnani nosse comperietis ; accepenint enitn utramque a patribus et magistris suis , a quibus et nos accepimus ; fratres ìgitur vest ri sunt , sicut et illi in Provincia Tolosana , qui se bonos homines nominant et pauperes de Lug - duno et Albanenses latentes circa Veronam atipie Bergamino et Baiolenses in provincia Galileiana et in Tuscia et Bogri apud Búlgaros .
2 ) Vgl . dazu den entsprechenden Vorwurf , den schou Friedrich II . gegen den Tempelherren - Orden erhohen battei S . oben S . 17 .
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