Die bisher berührten Umstünde — die Fragwürdigkeit der Provenienz der betreffenden Handschrift , von deren Auftauchen in Hamburg kein ziges beglaubigtes Moment zurück bis in die Vaticauischen Archive weist , und dann das überaus merkwürdige Vorkommen jenes Meisters eelm gerade an dieser Stelle und in den ihm hier beigelegten Eigenschaften — werden auch von demjenigen , welcher die Echtheit der vorliegenden teinplerischeu Geheimstatuten ohne Weiteres anzunehmen geneigt war , doch für auffallend und bedenklich erachtet werden müssen ; und wenn auch beide mit der Echtheit der Statuten nicht absolut unvereinbar sind , so wird es jedenfalls geboten sein , sich dieselben des Näheren anzusehen und sie nach inneren und äusseren Kriterien auf ihre Echtheit hin zu prüfen . —