oder vielmehr der Gewährsmann , dessen Angaben derselbe einlach ducirte , oline ihre Zuverlässigkeit irgend zu prüfen , gestützt zu haben , ihnen scheint — um deutlicher zu sein — der Urheber der vorliegenden Fälschung jene beiden Numen entlehnt zu haben , deren Vorkommen den Eindruck der Echtheit der Statuteu unterstützen sollte .
In allen diesen Punkten aber ist kein Moment zu linden , welches au sich entscheidend gegen die Echtheit der vorliegenden Geheimstatuten und ihrer Zuthaten geltend gemacht werden könnte . Die vorkommenden Namen sind solch« , die wir als im Tempelherren - Orden und unter den in lästina heimisch gewordenen Abendländern vielfach vertreten anderweitig belegen können . Und dass gerade einer von den wenigen chronologisch genau bestimmbaren Oberen des Ordens diese Abschrift der Statuten fertigt habeu soll , mag zwar als eine eigentümliche Fügung erscheinen , ist au sich ja aber ohne Frage nicht unmöglich . Iii einem andern Lichte würde dieser merkwürdige Zufall allerdings sofort erscheinen , wenn in demselben Schriftstück noch eine andere , sonst nur noch einmal kommende Persönlichkeit hervortreten sollte , der gerade au dieser Stelle in ganz bestimmter Gestalt zu begegneu deshalb überraschend ist , weil sie sonsUmirgends recht fixirbar gewesen ist und wie ein Gebilde der Mythe entschwand , sobald man ihr näher zu kommen versuchte . — Und das ist nun tatsächlich der Fall in folgendem Puukte !
In der Ueberschrift des zweiten Theiles der Geheimstatuten heisst es : Incipit liber coiisolamenti si ve statutorum secretorum . quae pro fra - tribus consolati» de militia Templi iu unum corpus collcgit magister F . Kouceliuus , und eine entsprechende Wendung enthält die Subscription S . 144 . » ) Der Kotulus signornm aber beginnt „ Incipit Hotul us signorum arcan orti m digestus a Magistro F . lion - celino " ; der gleiche Autor oder genauer Digestor wird aui Schlüsse nannt ( S . 151 ) . Ein Pruder Kouceliuus aber ist weder unter den Hochmeistern des Tempelherren - Ordens , noch sonst unter den Oberen desselben nachweisbar : nur an einer ganz vereinzelten Stelle iu dem Processe wird ein angeblicher Hochmeister Iioucelinus oder Procelinus genannt als derjenige , welcher die ketzerische Geheimlehre in den Orden eingeführt haben sollte ; * ) sonst findet sich der Name nirgends , wie ja auch mehrere Zeugeiiaussagcu auf Wil -
1 ) Hie explicit liber consolamene sivc statutorum secretorum a Mgr o F . Kon - celino in unum corpus cullcctorum .
" - ' ) Vgl . oben Ö . 94 . Anm . y .