Full text: Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens

oder vielmehr der Gewährsmann , dessen Angaben derselbe einlach ducirte , oline ihre Zuverlässigkeit irgend zu prüfen , gestützt zu haben , ihnen scheint — um deutlicher zu sein — der Urheber der vorliegenden Fälschung jene beiden Numen entlehnt zu haben , deren Vorkommen den Eindruck der Echtheit der Statuteu unterstützen sollte . 
In allen diesen Punkten aber ist kein Moment zu linden , welches au sich entscheidend gegen die Echtheit der vorliegenden Geheimstatuten und ihrer Zuthaten geltend gemacht werden könnte . Die vorkommenden Namen sind solch« , die wir als im Tempelherren - Orden und unter den in lästina heimisch gewordenen Abendländern vielfach vertreten anderweitig belegen können . Und dass gerade einer von den wenigen chronologisch genau bestimmbaren Oberen des Ordens diese Abschrift der Statuten fertigt habeu soll , mag zwar als eine eigentümliche Fügung erscheinen , ist au sich ja aber ohne Frage nicht unmöglich . Iii einem andern Lichte würde dieser merkwürdige Zufall allerdings sofort erscheinen , wenn in demselben Schriftstück noch eine andere , sonst nur noch einmal kommende Persönlichkeit hervortreten sollte , der gerade au dieser Stelle in ganz bestimmter Gestalt zu begegneu deshalb überraschend ist , weil sie sonsUmirgends recht fixirbar gewesen ist und wie ein Gebilde der Mythe entschwand , sobald man ihr näher zu kommen versuchte . — Und das ist nun tatsächlich der Fall in folgendem Puukte ! 
In der Ueberschrift des zweiten Theiles der Geheimstatuten heisst es : Incipit liber coiisolamenti si ve statutorum secretorum . quae pro fra - tribus consolati» de militia Templi iu unum corpus collcgit magister F . Kouceliuus , und eine entsprechende Wendung enthält die Subscription S . 144 . » ) Der Kotulus signornm aber beginnt „ Incipit Hotul us signorum arcan orti m digestus a Magistro F . lion - celino " ; der gleiche Autor oder genauer Digestor wird aui Schlüsse nannt ( S . 151 ) . Ein Pruder Kouceliuus aber ist weder unter den Hochmeistern des Tempelherren - Ordens , noch sonst unter den Oberen desselben nachweisbar : nur an einer ganz vereinzelten Stelle iu dem Processe wird ein angeblicher Hochmeister Iioucelinus oder Procelinus genannt als derjenige , welcher die ketzerische Geheimlehre in den Orden eingeführt haben sollte ; * ) sonst findet sich der Name nirgends , wie ja auch mehrere Zeugeiiaussagcu auf Wil - 
1 ) Hie explicit liber consolamene sivc statutorum secretorum a Mgr o F . Kon - celino in unum corpus cullcctorum . 
" - ' ) Vgl . oben Ö . 94 . Anm . y .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.