gegen ( lfii Tempelherren - Orden , in der Corsini'schen Hibliotliek das Statuten - buch , dessen ersten Theil er dann 1794 herausgab . Den Rest seiner dort gewonnenen Materialien hat Munter später Wilcke zu seiner Geschichte «les Tempelherren - Ordens uiitgethcilt , während das Ucbrigc vernichtet wurde .
Diese Merzdorfsche Hypothese ist denn aber doch gänzlich auf den Sand gebaut . Kinmal nämlich erwähnt Munter in seinem Briefwechsel mit Wilcke' ) eines solchen in seinen Händen befindlichen Schatzes nicht mit einem Worte , während er denselben dem Geschichtschreiber des Ordens doch sicherlich nicht vorenthalten haben würde . Wenn M fi liter ferner in einem Briefe vom 17 . März 1826 erklärt , dass das , was er über die Statuten selbst gesammelt habe , nach dem davon gemachten Gebrauche vernichtet worden sei . wird man das doch lich so deuten können , dass Munter auch die von ihm gefertigte Abschrift der Gchcimstatuten selbst vernichtet habe . Ebenso hinfällig ist ein anderes Moment , das Merzdorf dafür gellend macht , da . «>s die von ihm public - irte Abschrift aus den Münterschen Papieren stammen müsse . Wenn Munter nämlich an Wilcke schreibt : „ Was die Beschuldigung der Ketzerei trifft , so erlauben Sie mir den Bath , in Beurtheilung derselben vorsichtig zu sein . Als ich jene Abhandlung ( llenke's Magazin Bd . V ) schrieb , war ich der festen Ueberzeugung . die Tempelherren seien orthodox gewesen . Diese ist aber seitdem bei mir wankend geworden . Ihr Verkehr mit Armenien konnte sie leicht mit l'aulicianern in dung bringen , und es wäre doch wohl möglich , dass gnostische Meinungen sich bei ihnen eingeschlichen hätten " — : so braucht Munter diese bessere Ansicht ja doch nicht aus den hier vorliegenden Geheimstatuten geschöpft zu haben : er kann sie nicht aus ihnen geschöpft habcu , denn dieselben haben weder mit der Lehre der l'aulieianer etwas gemein , noch enthalten sie gnostische Lehrmeinungen . Was Münter über die ihm klargewordene Häresie des Ordens sagt , lässt vielmehr deutlich erkennen , dass dem die iu den Zeugenaussagen enthaltenen Angaben zu Grunde liegen , von denen aus man bekanntlich auch sonst noch auf den Gnosticismus als das Grundelemeiit der templerischeu Häresie geschlossen hat . Merzdorf fragt dann weiter : ' ) „ Sollte nicht auch die äussere Stellung Münters und sein Zusammenhang mit den freimaurerischen Kreisen , welche der christlichen Templerei angehörten , Grund gewesen sein , das Bekanntwerden dieser Gc -
1 ) Wilcke II , 114 fl " .
2 ) S . 23 .