h bJ - 2 -
Hit Ut : $• Gern JA f ,
" fe l
Vorschriften
für die
Benutzung der Volksbibliothek .
1 . Niemand erhält mehr als ein Werk auf mal , und wenn dasselbe aus mehreren Bänden besteht , so werden ihm nie mehr als 3 Bände verabfolgt .
2 . Das entliehene Buch muss spätestens 8 Wochen nach Empfang zurückgestellt werden . Wird diese Frist versäumt , so hat der Entleiher für jeden weiteren Tag 3 Pfennige zu zahlen . Bleibt auch eine schriftliche Mahnung erfolglos , so wird das Buch auf seine Kosten abgeholt .
3 . Es kann jedoch eine einmalige rung von abermals 3 Wochen gestattet werden , wenn der Entleiher darum nachsucht .
4 . Jeder Entleiher ist für Beschädigung oder lust des entliehenen Buches bis zur Höhe des verursachten Schadens haftbar .
G . Wer der Bibliothek Strafgeld oder Ersatz det , erhält kein neues Buch bis der dete Betrag gezahlt ist .
( 5 . Der Entleiher hat , sobald in seiner Wohnung eine ansteckende Krankheit ausbricht , solche sofort anzuzeigen und das Buch zurückzustellen .
7 . Wer diese Bestimmungen und die der theksordnung übertritt , kann von der Bücher - benutzung ausgeschlossen werden .