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<Jie Sache autorisirt worden, so dass jetzt diese homiletische Prämie dem Seminar gesichert, und nicht mehr
den Zufälligkeiten ausgesetzt ist, welche bis dahin ihren Bestand bedrohten.
Sie ward ertheilt
im Jahre 1840 dem stud. Theol. G. Petersen aus Stenderup,
» .i G. Ch. Weigelt aus Altona,
tr " demselben,
" a H. Ch. Tamm aus Glückstadt,
a " H. H. Lorentzen aus Schleswig,
" » H. Ch. Tamm aus Glückstadt (zum 2ten Mal),
" " J. Ralfs aus Rendsburg,
a „ H. C. Lange aus Apenrade,
a a K. Heynsen aus Dreisdorf,
a a A. H. Matzen aus Törning,
„ „ U. Feddersen aus Ulvesbüll,
a » Meyer aus Brunsbüttel,
a a Fr. Hess aus Wesenberg,
a ,i demselben.
ln Beziehung auf den Gottesdienst des homilet. Seminars musste auch den Seminarpredigten
die liturgische Basis gegeben werden, auf der sich die Predigt im sonn- und festtäglichen Gemeinde
gottesdienst erhebt. Es ist wichtig, dass auch der zum Predigtamt sich Rüstende auf diesem Grunde und
in Mitvollziehung der heil. Acte, aus denen der zu Gott eingekehrten Gemeinde die Predigt erwächst,
seine I redigten halte. Es inlluirt dies auf Inhalt und Form der Predigt und auf die ganze innere und
äussere Haltung des Predigers und der Zuhörer viel mehr, als man glaubt. * Ueherdies kann der Eindruck,
den der 1 heologie-Studirende von einer normalen Einrichtung des Gottesdienstes aus dem Seminar mit
nimmt, auch von practischer Bedeutung werden, wenn ihm später die Aufgabe entsteht, den Gemeinde-
Gottesdienst aus dem Verfalle wieder herstellen zu helfen, in den ihn Vorurtheil und Laxität der kirchlichen
Sitte haben gerathen lassen. Denn eine Verstümmelung dieses Gottesdienstes ist es ja doch, wenn, wie die
römische Kirche sein homiletisches so die protestantische sein liturgisches Element so gut wie gänzlich
hat fallen lassen, wie denn auch beide Kirchen das ihnen so entstandene Deficit heut zu Tage naiv genug
eingestehen, indem die eine sog. Missionspredigten, die andere sog. liturgische Gottesdienste halten
lässt. Weder jene noch diese wären noting, wenn der kirchliche Gemeinde-Gottesdienst seine normale
Gestalt in der rechten Einheit des liturgischen und homiletischen Elementes bewahrt hätte. Die innere
Nothwendigkeit und Zusamengehörigkeit beider suchte ich in näherer Entwickelung der Eigenlhümlichkcit
eines jeden nachzuweisen in einer als Programm zur Lutherfeier im Jahre 1846 herausgegebenen kleinen
Schrift „Ueber das Wesen des [»rötest. Cultus“. Die Einrichtung des Seminargottesdienstes ist seitdem
folgende: Nach einem Eingangsliede von 2 Versen tritt der, welcher zu predigen hat, als Liturg in
die Chorthür und hält nach einer von ihm und den übrigen Mitgliedern responsorisch gesungenen Anti-
phonie (wie: Lit.: „der Herr sei mit Euch“, Ch.: „und mit deinem Geiste!“) das Altargebet und die Schrift
verlesung, mit dem: „Gelobt sei Gott, er segne sein Wort!“ Auf das Amen des Chors folgt dann
das Predigtlied von 2 Versen und die Predigt. Nach der Predigt das V. ü. das Schlusslied von einem
v erse und der vom Altarraume aus recitativisch gesungene, und vom Chor der übrigen Mitglieder mit
Amen beantwortete Segen.
Das Altargebet und den zu verlesenden kurzen biblischen Abschnitt wählt der, welcher die Predigt
hat, nach dem Hauptinhalte derselben aus der dazu vom Seminar angeschafften Würtembergischen Agende.
J
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