Full text: (Band I.)

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tigen Professorum wie auch zu Verpflegung des anzustellenden mensae communis für -IS Alumnis denen 
Bordesholmischen Einkommen so viel von Blut- und Strafgeldern auch über die ordinaire Schulkosten aus 
denen Bordesholmischen Einkünften beizulegen, damit davon in allen Facultaten berühmbte Leute und 
Professores salaryret und, wie angeführet, auskomblich unterhalten werden auch die studierende Jugend in 
patria ihre Fundamenta studiorum legen und überall extra patriam anzuwendende schweren Kosten er 
sparen möchten. So sein jedoch verschiedene Landverderbliche Kriege behinderlich eingefallen, welche Sr. 
Durchl. den tragenden Zweck verrücket und in Aufschub gezogen haben, allermassen in anno 1043 nicht 
nurten der Schwedische bis in das 45 Jahr sich verzogener Landverderblicher Krieg dazwischen gekommen, 
besondern Seiner hochfürstlichen Durchlaucht auch bei stehendem letzten Kriege anno 1659 in dehro Stadt 
und Festung Tönning mit aller und jeder Hoher und Niedriger höchsten Affliction und Bekümmerniss diese 
Welt gesegnet und dergestalt in rechtem Glauben und Vertrauen zu ihrem Heyland und Seligmacher Christo 
seeliglich entschlaffen. Wann aber Ihr Durchlaucht dehro zu Regierung der Herzogthümber Schleswig etc. 
succedirendem älteren Herrn Sohn Herrn Christian Albrechten, erwählten Bischoffen des Stiftes Lübeck, 
Erben zu Norwegen, Herzogen zu Schleswig, Holstein Stormarn und der Ditmarsch Graffen zu Oldenburg 
und Delmenhorst etc. testainentirlich anbefohlen und hinterlassen, dem Kaiserlichen privilegio, sobalden thun- 
und möglich, seinen Effect zu geben und darinnen enthaltenes regale erigendi Academiam nicht ausser 
Augen zu setzen. 
Hierumb haben Ihr hochfürstlichen Durchlaucht hochvernünftig anerwogen, dass cinestheils Herzog 
Johannis primordial fundation die Clausulam und Qualität immerwehrende sein und zubleiben, 
anderntheils Herzog Hansen scopus et finis juventutem bene educandi nicht verrücket, noch verändert, noch 
geschmälert, sondern vergrössert und ansehnlicher gemacht würde, drittentheils ohnedem der Söhnliche 
Respect dero Herrn Vaters Ihro ein Gesetz gebe, nach reiflich erwogenen Umständen, mit göttlicher Be 
segnung aus der Höhe das Werk executive angefasset, das Kaiserl. Regale erigendi Academiam Ihren Her- 
zogthümbern und der studirenden Jugend thätlich zu appliciren resolviret, uff unterthänigstes Ansuchen 
Bürgermeistern und Raht der Stadt Kiel diesen Ort dazu erwählet, undt demfolgig unter dehro Re 
gierungs Praesidenten Hr. Kielmanns ohnverdrossener Befleissigung, Sich nach renommirten Leuten urnb- 
gethan, und in allen Facultäten derselben eine grosse Anzahl gnädigst Beruffen. 
Nembiich ad Facultatem Theologicam: 
D. Musaeum: D. Kortholdt: D. Sperling. 
Ad Facultatem Juridicam 
D. Mauritium: D. Michaelis: D. Bachelium: D. Sanneman: D. Schwenke. 
Ad Facultatem mcdicam 
D. Marchium: D. Major. 
Ad Facultatem Philosophicam 
D. Wasmuth': D. Francke: D. Morhovium: D. Grammium: D. Martini: M. Tribbechovium: D. Reiher:' 
M. Mauritium: D. Curtium. 1 
Alii Ministri Academiac: 
Sccrctarius, Pedell, Famulus Communis: Fechtmeister, Tanzmeister. 
Damit aber an vergnüglicher jährlicher salaryrung der Herrn Professorum kein Mangel erscheine, 
sondern sie dessen versichert sein möchten, haben Ihre Hochf. Durchl. die Academiam zu einem bleiblichen 
Wesen folgender Gestalt gnädigst dotiret. Es haben demnach S. Hochf. Durchl. zum ewigwährenden Unter 
halt dieser löbl. Academic erstlich: Die bei denen peinlichen Rittergerichten ad pias causas verordnete und
	        
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